Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von LottiHase am 03.03.2018, 5:47 Uhr

Neue Überprüfung einer alten, angenommen KiWoGe, ohne neue Anhaltspunkte?

Vielen Dank für die Antwort.

Ich werde mal etwas genauer.
Das Jugendamt kennt uns seit fünf Jahren. Nie war auch nur ein Anhaltspunkt für eine Kindswohlgefährdung! Ich wurde nur gelobt. Zuletzt auch durch die Familienhilfe, die von sich aus pausierte, weil es nichts zu tun gab!

Angefangen hat es, weil der Vater Umgang übers Jugendamt wollte. Hat er bekommen, kein Ding! Wollte er dann nicht mehr und hat ihn nie wahrgenommen. Darauf empfahl das Jugendamt dem Vater die Klage.

Da gab es dann das Gutachten. Diese Gutachterin sprach mit mir nur über meine Lebensumstände. Also, wie wir wohnen, wie unser Tagesablauf ist, etc., bei zweien der Kinder brach sie die Befragung nach fünf Minuten ab, weil die Kinder nicht die erwarteten Antworten gaben, das dritte Kind wurde nicht befragt. Sonst auch niemand von meiner Familie.

Beim Vater und seiner Familie gab es viele, intensive Gespräche und aus deren Aussagen beschloss sie, das meine Mutter (sie sieht die Kinder oft wochenlang nicht) die Kinder beeinflusst. Die Kindswohlgefahr besteht darin, dass ich dies nicht unterbinde. Also, nur eine Annahme, die ich nicht verhinder. Ich selbst beeinflusse die Kinder nicht, hat sie festgestellt.
Der Vater selbst hat aber zugegeben, dass er sich falsch verhalten hat und deswegen wohl die Haltung der Kinder so ist.

Wir haben uns dann geeinigt. Alles gut also.

Diese Familienhilfe arbeitet eben doppelt. Mir wurde gesagt, damit ich meine verweigerten Unterschriften bekomme (Vergleich!!!!Ich habe eine Vollmacht!!!) und der Vater, damit er lernt, wie man Briefe und Geburtstagskarten an seine Kinder schreibt und wie man sich Lehrern gegenüber verhält. Nochmal, nur dafür, nicht wegen der Kindswohlgefährdung oder deren Überprüfung!!!!

Die Kinder wollten diese Familienhilfe schon vor der Beantragung nicht! Das wussten alle. Und mir wurde gesagt, kein Problem, sie müssen nicht mit ihr reden. Ging ja nur um uns Eltern. Der Vater will den Umgang nach wie vor nicht und kommuniziert seit Monaten nicht mehr mit mir. Er hat seine Telefonnummer geändert, beantwortet meine Briefe nicht, ruft trotz Bitte nicht zurück.

Dann plötzlich wurde nach vier Monaten ohne Rücksprache das Ziel geändert. Der Umgang sollte durchgesetzt werden und damit der Vergleich ausgehebelt werden. Das ist so nicht erlaubt. Und dafür sollten die Kinder, die schon vorher hochbelastet waren, zur Mitwirkung gezwungen werden. Und da hab ich mich vor die Kinder gestellt und darum gebeten, das vorerst! zu lassen. Mehr nicht!

Dazu hat man mir übrigens geraten. Weil die Kinder, aus psychologischer Sicht, den Vater immer stärker ablehnen, je mehr man ihre Meinung in Frage stellt.

Ich habe keine Mitarbeit verweigert, die Hilfe angenommen, bis zu dem Punkt, an dem plötzlich die Ziele verändert wurden. Da hab ich angefangen zu hinterfragen. Und von da ab lief das Jugendamt Sturm!

Es ist eine freiwillige Maßnahme, von mir selbst beantragt. Das Gericht wollte keine und hat auch die Kindswohlgefahr nie thematisiert. Und eben wegen der Unstimmigkeiten in diesem Gutachten, das noch nicht mal eins ist, war die Gutachterin in der Verhandlung. Ohne Vergleich hätte sie sich erklären müssen!

Was hab ich denn nu falsch gemacht?

 
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