Geschrieben von Suka73 am 28.05.2011, 0:22 Uhr |
muss mal doof fragen - Teilzeit arbeiten und Gehalt reicht nicht aus
Nabend, mit Sicherheit ist keiner mehr wach.
Ich habe überraschend eine Einladung zu einem Gespräch bekommen, als Assistenz in Teilzeit bei einem wirklich sehr bekannten Unternehmen, die gut im Markt stehen. Gehaltsfrage kommt dann im Vorstellungsgespräch und hier bin ich unsicher, da es ja eine Teilzeitstelle ist (und auf sowas habe ich mich bisher noch nie beworben) weiß ich gar nicht, was ich "aufrufen" soll und was für die hiesigen Verhältnisse im Rahmen ist.
Meine eigentliche Frage ist aber (wahrscheinlich eher an Ralph dann) - wie verhält es sich dann weiter, ich bekomme ja jetzt ALG II, das reicht hinten und vorn nicht - und ich gehe davon aus, das Gehalt eines Teilzeitjobs ebenfalls nicht. Sagen wir mal, das Gehalt liegt netto 200 Euro über meinem ALG II (ich denke, das wird ca. hinkommen) und ich komme trotzdem nicht damit klar, kann ich dann immer noch Gelder beantragen oder sagt die ARGE dann, nö, das ist schön mehr als der ALG II-Satz, damit reichts dann?
Wenn ich mir parallel dazu dann noch einen 400-Euro-Job suche, da kann mir doch dann keiner ran, oder? Also mit einem voll ausgezahlten 400-Euro-Job UND Teilzeit käme ich hier wieder locker hin.
LG Sue
Re: muss mal doof fragen - Teilzeit arbeiten und Gehalt reicht nicht aus
Antwort von spiky73 am 28.05.2011, 0:44 Uhr
hallo sue,
ich orakele jetzt einfach mal, dass in dem fall dann erst mal - genau wie zu SGB-zeiten - geprueft wird, ob du mit anderen, vorrangigen leistungen aus dem H4-bezug rausfaellst.
sprich: wohngeld, kindergeldzuschlag, etc.
oder, es wird davon ausgegangen, dass DU dich alleine versorgen kannst, aber dein sohnemann noch (ergaenzenden) anspruch hat. etc. pp.
unter umstaenden hast du mit der TZ-stelle unterm strich vielleicht nicht mehr geld raus als mit H4, aber das sollte ja nicht unbedingt ein ausschlusskriterium fuer eine solche stelle sein.
was die gehaltsvorstellungen angeht - da habe ich mich frueher immer dumm gestellt (da ich mich damals ja oft branchenfremd beworben habe), aber irgendwelche tariflichen vorgaben oder gehaltstabellen gab es immer.
und wenn du bei teilzeit unsicher bist was du verlangen kannst, solltest du das genau so vermitteln. sag einfach, was dein letzter VZ-verdienst war. normalerweise teilt man dir dann doch mit, was branchenueblich gezahlt wird. und TZ wird dann wohl einfach runtergerechnet?
ich habe damals in den letzten monaten beim sozialamt in frankfurt die stunden reduziert, wenn ich mich recht erinnere von VZ auf 30 std/w. da ist einfach das VZ-gehalt runtergerechnet worden. im endeffekt hatte ich gar nicht so viel weniger als vorher...
lg,
martina.
Re: muss mal doof fragen - Teilzeit arbeiten und Gehalt reicht nicht aus
Antwort von shinead am 28.05.2011, 0:45 Uhr
Es gibt z.B. den Kinderzuschlag und Wohngeld. Wie da die genauen Regelungen sind weiß ich nicht, aber das die Gelder werden ja nur ohne Hartz IV Bezug gezahlt.
Kinderzuschlagsrechner gibt es im Netz. Wegen Wohngeld würde ich aber immer vor Ort nachfragen, die Ergebnisse der Rechner sind wohl nicht so zuverlässig.
Generell würde ich eine Summe nennen, mit der ich auskommen würde. (Jahresbrutto über entsprechende Webseiten ausrechnen). Das Wort "verhandelbar" ist dabei ein echtes Muss!
Viel Glück für das Gespräch!
Re: muss mal doof fragen - Teilzeit arbeiten und Gehalt reicht nicht aus
Antwort von nociolla am 28.05.2011, 9:27 Uhr
Würde auch schauem was Tarif ist um einen Anhaltspunkt zu haben .
Ich arbeite auch nur Teilzeit mit 25 Stunde / Woche bekomme dafür aber brutto 1500 € das ist Tariflich ,dazu kommt 2x Kindergeld & 2 x Kindesunterhalt .
Damit bin ich raus aus den Sozialleistungen und zwar allen .
Eigenes Gehalt auch wenn es nur auf ALG II Level ist ist immer besser , da du keinen auf der Tasche liegst , andere Sozialleistungen beantragen kannst wie schon von anderen gesagt und Geld dazu verdienen kannst ohne Anrechnung
( außer natürlich bei den Sozialleistungen ) und was für deine Rente machst .
Was heißt Teilzeit???
Antwort von FrauKrause am 28.05.2011, 11:07 Uhr
Bekommst Du eigentlich Unterhalt??
Wenn Du z. B. 30 STunden arbeitest, kannst Du in dem Job locker soviel verlangen, dass Du auch drüber liegst und gar nichts mehr beantragen musst. Wenn Du z. B. 1.700,00 brutto verlangst (kommt ja noch Kindergeld und Unterhalt dazu) liegst du MEHRERE Hundert Euro über dem ALG-II-Satz, mit dem, was Netto übrigbleibt. Unter 1.700,00 EUR würde ich nicht gehen, wohlgemerkt bei 30 Stunden.
VG fk
Frau Krause
Antwort von Savanna2 am 28.05.2011, 11:32 Uhr
und das soll heißen unter 1700 brutto lieber H4 bleiben?
Letzt hat ich glaube Joni wars hier geschrieben 1500 brutto für VZ Stelle.
ich weiß ja nicht was du oder suka gelernt habt aber in dem beruf den ich gelernt habe habe ich nach 7!! Berufsjahren grade etwa 1700 brutto und das bei einer VZ Stelle.
1700 brutto bei 30 St. da würde ich von träumen, ich bekomme bei 31,5 Stunden grade mal 1400 in etwa und das obwohl ich immerhin als 2 statt gehaltsstufe 1 eingestuft wurde, diese Leute haben noch weniger und da könnte ich mein Leben lang H4 bleiben...
Re: Frau Krause
Antwort von Suka73 am 28.05.2011, 11:35 Uhr
leider wurde nicht dazu geschrieben, ob 30 oder 20 Stunden. Bei 20 Stunden ist 1.700 schon ARG viel!
Re: Was heißt Teilzeit???
Antwort von Patti1977 am 28.05.2011, 11:38 Uhr
meine schwester bekommt 850 eur netto, vollzeit also 40 stunden (zahntechnikerin). wo kommst du her, dass man diesen lohn zahlen würde bzw. auf welcher stelle?
Re: Frau Krause
Antwort von FrauKrause am 28.05.2011, 11:47 Uhr
1.700,00 EUR ist eigentlich nicht die Welt. Ich denke, Suka ist recht gut ausgebildet, hat Berufserfahrung und in einem Großunternehmen - auch in Berlin - ist das durchaus machbar. Einfach probieren....
LG fk
bei 20 Stunden
Antwort von FrauKrause am 28.05.2011, 11:49 Uhr
wirds dann schon schwierig, wenn sie nicht schreiben, wieviele Stunden, dann sag doch 30 Stunden und verlange entsprechend...
"Teilzeit" fängt ja bei 30 Stunden an....
LG fk
Re: Was heißt Teilzeit???
Antwort von FrauKrause am 28.05.2011, 11:52 Uhr
Ich habe früher beim Anwalt (Notar) gearbeitet, vor dem Kind habe ich zum Schluss hier in Berlin 3.380 EUR verdient (ein Traum, den ich so gerne wieder hätte...), dann ging es nach vierjähriger Pause weiter beim Anwalt zwischen 1.700 und 2.200,00, 30 Stunden, dann jetzt auch in diesem Rahmen in einem Abgeordnetenbüro.
850 EUR bei Vollzeit ist eine Unverschämtheit und man sollte über einen WEchsel nachdenken.
LG fk
Re: 850 Netto Vollzeit
Antwort von fille am 28.05.2011, 11:59 Uhr
lässt sich aber nicht vergleichen, da muss man schon vom Brutto ausgehen.
Re: muss mal doof fragen - Teilzeit arbeiten und Gehalt reicht nicht aus
Antwort von fille am 28.05.2011, 12:00 Uhr
Ich würde angeben (wenn es gefragt wird), was ich Vollzeit für ein Gehalt erwarten würde, das lässt sich dann ja runterrechnen, wieviel das für die jeweiligen Stunden wird.
das stimmt, zum guten Verständnis....
Antwort von FrauKrause am 28.05.2011, 12:06 Uhr
ich rede natürlich immer nur vom Brutto. Dass bei 850,00 EUR netto gmeint sind, hatte ich ja mitbekommen. Wieviel ist das brutto: 1.200,00 EUR??? Wurde mir auch schon angeboten bei meinen Bewerbungen. Da musste ich dann leider ablehnen. Es kommt immer darauf an, wie lange man sucht. Suka sucht noch nicht sehr lange.
LG fk
Re: je nach Steuerklasse kann das ca.
Antwort von fille am 28.05.2011, 12:10 Uhr
1600 € sein, auch nicht die Welt, aber für viele Berufe wohl üblich?
deshalb wäre es gut, wenn
Antwort von FrauKrause am 28.05.2011, 12:34 Uhr
man nur in Brutto angibt, das stimmt.
LG fk
hab jetzt aber interessenhalber für eine AE (Klasse II mit einem halben Kinderfreibetrag
Antwort von FrauKrause am 28.05.2011, 12:39 Uhr
gerechnet, da sind 850,00 EUR netto nur 1.100 Brutto.
Da können die AG richtig sparen, wenn sie AE einstellen.
diese 1.600,00 EUR gelten dann aber für Steuerklasse VI
Antwort von FrauKrause am 28.05.2011, 12:44 Uhr
für ein Zweitarbeitsverhältnis, bei Steuerklasse bei VerheiratetenI, was die Schwester (Zahntechnikerin) ja vielleicht hat, ist es ein erheblich niedrigerer Brutto.... guck mal nach...
LG fk
@savanna
Antwort von sophieno am 28.05.2011, 12:48 Uhr
Darf ich mal fragen, welchen Beruf du hast?
Lg sophieno
Re: muss mal doof fragen - Teilzeit arbeiten und Gehalt reicht nicht aus
Antwort von Mamamia72 am 28.05.2011, 13:08 Uhr
Bei einem sehr bekannten Unternehmen, daß gut im Markt steht wie Du schreibst, würde ich gehaltsmäßig niemals von tariflichen Vorgaben ausgehen.
Sondern höher bzw. nach Deinem Bedarf ansetzen und notfalls eben noch verhandeln.
Durch einen guten Kontakt zu zwei Personaler(innen) aus einem großen Konzern in München weiß ich, daß man insgeheim eher skeptisch reagiert, wenn sich jemand unter seinem Wert (bzw. unter den üblichen Gehaltsspannen in jenem Unternehmen) verkauft. Das läßt an der Kompetenz zweifeln.
Lieber Deine Kompetenz, Leistungsbereitschaft und Erfahrung selbstbewußt in den Vordergrund stellen und dann auch eine entsprechende Entlohnung anschließen. Dies geschieht ja ohnehin meist scheinbar "am Rande" am Ende eines Vorstellungsgespräches.
AE-Status würde ich auch nie von mir heraus erwähnen (Lebenslauf: Familienstand: ledig, 1 Kind). Außer, Du wirst darauf angesprochen.
Ich habe in einem solchen Fall mein AE-Dasein wie das Selbstverständlichste der Welt erwähnt (auch wenn dem "im echten Leben" nicht immer so ist) ;-)
Doch gerade im Arbeitsleben sind wir doch in erster Linie alle Theaterspieler auf einer großen und sehr komplexen Bühne; so sehe ich das mittlerweile und spiele entsprechend mit.
Teilzeit kann ja nun auch alles sein, von 15 bis 35 Stunden / Woche.
Bei 30 Stunden / Woche und einer entsprechend guten Entlohnung kommst Du vielleicht sogar ohne staatliche Hilfen über die Runden?
Dazu kennen ich jedoch natürlich Deine persönlichen Umstände zuwenig.
Bei mir geht es mit einer 30-Stunden-Woche zur Zeit finanziell recht gut, allerdings habe ich z.B. meinen Sohn auch vom (teueren!) Hort in die vergleichsweise sehr günstige Mittagsbetreuung verfrachtet. Er ist dann noch eine Stunde alleine zu Hause, was allerdings für ihn kein Problem ist. Er ist allerdings schon fast 10 Jahre alt....
Nebenbei gehe ich noch jeden Mittwoch Nachmittag zusammen mit Sohn Zeitungen austragen. Ist ein schöner Ausgleich zur eher sitzenden Bürotätigkeit und dem Schülerdasein und Sohn lernt sehr praxisbezogen, daß die Kohle nicht vom Himmel fällt. Isa
So haben wir derzeit unser Leben arrangiert. Nächstes Jahr habe ich evtl. Aussicht auf Stundenerhöhung, könnte sich ja bei Dir ebenso ergeben, wenn Du den Job erst Mal in der Tasche hättest...
Viel, viel Glück wünsche ich Dir!!!
Re: diese 1.600,00 EUR gelten dann aber für Steuerklasse VI
Antwort von fille am 28.05.2011, 13:47 Uhr
ich hatte das für Steuerklasse 5 gefunden, habe eine Kollegin, die ähnlich arbeitet.
für wen gilt STeuerklasse 5?
Antwort von FrauKrause am 28.05.2011, 14:53 Uhr
Das ist ja grausam...
Re: für wen gilt STeuerklasse 5?
Antwort von fille am 28.05.2011, 14:57 Uhr
nicht für Alleinerziehende, stimmt, sie gilt für Verheiratete, wenn einer der Partner viel mehr verdient, der hat dann die 3, der mit niedrigerem Einkommen die 5.
Die Aussage über diese Frau mit dem Nettoverdienst war nicht so klar, ob sie ae ist oder nicht.
ja um die tausend sind es, sie hat 2 kinder.
Antwort von Patti1977 am 28.05.2011, 15:39 Uhr
sie bewirbt sich wo es geht aber hier gibt es kaum was, was besser bezahlt wird. sie hat halt eine ausbildung, die nicht gefragt ist (elektroinstallateur), hat seit 1990 nicht mehr im lehrberuf gearbeitet und 93 bei der zahntante angefangen. es ist noch ihr einstiegslohn. was bleibt ihr? kündigen und sperre? gekündigt wird sie nicht, dafür ist sie zu lieb und zu billig, krank würde sie nicht machen, sie ist nunmal ein treues schaf.
lach
Antwort von mf4 am 28.05.2011, 19:42 Uhr
Unter 1.700,00 EUR würde ich nicht gehen, wohlgemerkt bei 30 Stunden.
für ca. die Hälfte (netto) geht man hier 40h/Woche
Re: muss mal doof fragen - Teilzeit arbeiten und Gehalt reicht nicht aus
Antwort von Sabri am 29.05.2011, 11:31 Uhr
Hallo!
Ich würde nicht zu tief greifen, wenn es um die Gehaltsvorstellungen geht. Du weißt, was du kannst, dann sollte das auch entsprechend bezahlt werden!
Außerdem sollte man bei zum Beispiel 30 Stunden pro Woche auch leben können. Wenn dein Sohn Kindergeld und Unterhalt bekommt, musst du ja im Prinzip nur deinen Lebensunterhalt verdienen, dafür sollten 30 Stunden pro Woche reichen (sonst ist die Arbeit einfach zu schlecht bezahlt). Eine sehr schlecht bezahlte Arbeit würde ich nur annehmen, wenn ich lange aus dem Job wäre und oder es eine Aussicht gäbe, bei eintsprechendem Einsatz und Leistung mehr zu verdienen.
Bei geringem Verdienst kannst du noch Wohngeld beantragen.
Einen 30 Stunden-Job, der so schlecht bezahlt wird, der keine Perspektive bietet, aus Hartz 4 herauszukommen, den würde ich nicht nehmen. Dann würde ich lieber weitersuchen.
Gruß, Sabri
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