Geschrieben von toastie am 02.02.2005, 22:19 Uhr |
muss der kindsvater auch zahlen wenn ...
hallihallo...
er 400 euro arbeitslosengeld kekommt?
er hat keinen festen wohnsitz und zahlt somit keine miete.
dann erzählt er mir noch rotzfrech das er schwarz arbeiten geht, aber es leider net soviel dabei rauskommt das er unterhalt bezahlen könnte.
vielleicht noch das...er ist nicht in unserer stadt und ich weiss net wo genau er is
was habe ich für möglichkeiten um ein wenig geld zu sehn
liebe grüsse
nicole und jonas
Re: muss der kindsvater auch zahlen wenn ...
Antwort von berita am 03.02.2005, 17:13 Uhr
In der Duesseldorfer Tabelle steht zum Kindesunterhalt:
" notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
* gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern...
beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 730 €, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 840 €. Hierin sind bis 360 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist. "
Wenn es um Unterhalt fuer dich geht, kommt es drauf an, ob ihr verheiratet wart oder nicht.. Verheiratet gelten obige Grenzen, wenn nicht, betraegt der Selbstbehalt 1000 Euro.
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Ich weiss nun nicht, ob man die eingerechnete Miete auch wieder abziehen kann, wenn er keine zahlen muss. Aber selbst wenn, bliebe kaum etwas uebrig bei 400 Euro, ca. 30 Euro. Wenn du nachweisen koenntest, dass er zusaetzlich verdient, waers was anderes.
Bekommst du schon den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt?
LG
Berit