Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 18.04.2010, 0:56 Uhr

mensch angry

auch ich habe ja den Verfahrensverlauf angezweifelt und das habe ich Dir ja auch klar im Telefonat gesagt. Inzwischen habe ich mich schlau gemacht, das weißt ja auch... es ist anscheinend inzwischen wirklich üblich, Urteilsverkündungen per Post zuzustellen - auch wenn die § noch etwas anderes sagen. Hier heißt es nämlich, dass ein Urteil in laufender Verhandlung verkündet werden muss oder in einer Nachfolgeverhandlung.

Die Verhörung der Kinder war allerdings nicht richtig. Dem hätten alle Parteien zustimmen müssen, haben sie das? Sicherlich nicht. Die Kinder hätten, wenn überhaupt, ohne Beisein von Zeugen verhört werden müssen.

Außerdem halte ich es für fragwürdig, und das ist es auch, ein Urteil zu verkünden wenn die Lebensverhältnisse nicht geprüft wurden. Einen Verfahrenspfleger in einer SORGERECHTSSACHE von zwei Kindern im Alter von 3 und 4 Jahren nicht zu bestellen, halte ich für grob fahrlässig.

LG Sue

 
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