Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 17.04.2010, 13:16 Uhr |
@angry.me
Wenn es zu Gerichtsverhandlungen bezüglich des Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrechtes kommt, ist doch auch immer das Jugendamt involviert (und der zuständige Mitarbeiter erscheint mit vor Gericht), das dort die Rechte des Kindes und das Kindeswohl vertritt.
Mich würde interessieren, was das Jugendamt (ASD) dazu sagt und welche Argumente die haben.
Gern auch per PN.
LG
S
Re: @angry.me
Antwort von taram am 17.04.2010, 13:43 Uhr
Bei mir sind sie nicht dabei gewesen, die waren meine Hoffnung
LG Taram