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Geschrieben von c am 11.01.2010, 13:07 Uhr

Klage wegen Einkommensauskunft?

man ey

Bin zurück

Der Kleine wollte gar nicht mehr nach Hause
Für ihn ist leider kein Platz mehr im Kindergarten. Frühestens im Sommer und dann nur nach Auswahlverfahren

Der Kindergarten ist voll, aber da der Große fast ein Schulkind (naja, theoretisch jedenfalls was das Alter betrifft) ist, müßten sie ihn aufnehmen. Sie sind aber so voll, daß der Kindergarten erst eine Ausnahmegenehmigung beantragen muß (oder wie auch immer sich das schimpft, haben nebenbei Geburtstag dort gefeiert).

Das letzte Jahr ist im Waldorfkindergarten also nicht frei. In allen anderen rundherum (aber viel zu weit weg oder voll) schon in Niedersachsen.

Zum 01.02. haben wir vielleicht Glück.
Und da taucht gleich das nächste Problem auf.
Einkommensnachweise, die ich für den Antrag beim JA für die Kostenübernahme benötige. Denn ich benötige den Nachweis vom KV doch, nur weil der hier noch gemeldet ist.
Den bekomme ich aber nicht von ihm. Zeit drängt, mein neuer SB beim JA fand das alles sehr "witzig" und versteht nicht, warum er mir das nicht rausrückt. Aber der SB kann auch nichts machen, denn er ist nur für Unterhalt zuständig. Das Zimmer für die Kostenübernahme kann auch nichts machen. Also wieder zum Anwalt. Aber dort wollte KV bislang ja auch keine Auskünfte erteilen.
JA meinte dann, Klage einreichen für Auskünfte..
Oh man Und wielange wird das wohl dauern?
Der 01.02. sitzt mir im Nacken und da ich NUR Kindergeld für 2 Kinder abzüglich Krankenversicherung und Pflegeversicherung habe, kann ich mir das alles nicht leisten. Kann ich sowieso nicht, habe die Staffelung in der Kindergartenmappe gesehen und da es dort nur nach Bruttoeinkommen geht, liegt der KV beim höchsten Beitrag, den ICH dann zahlen darf.


Wer hat hier eigentlich mal geschrieben, daß man sogar UHV bekommt, wenn man getrennt in einem Wohnhaus wohnt?
Ich bekomme nichtmal UHV weil der KV hier gemeldet ist. Komme gerade vom JA.
Und nein, der SB findet die "Drohung" von weiter unten nicht schlimm.


Aber schade wegen dem Kleinen, denn er möchte unbedingt in den Kindergarten aber hier ist kein Platz frei. Anspruch hat man ab 3, aber dafür darf man täglich 4 Stunden unterwegs sein..grummel

Ich habe nasse Füße, hier fegt keiner Schnee weg

 
1 Antwort:

Re: Klage wegen Einkommensauskunft?

Antwort von Semiha am 11.01.2010, 13:53 Uhr

Nicht soviele negative Gedanken machen, eins nach dem anderen und Hilfe holen (für dich). Jugendamt soll dir ja nicht die ganzen Steine wegräumen, sondern dich unterstützen.
Die Kinder hast du mit ihm gezeugt. Warum meldest du ihn eigentlich nicht ab beim Einwohnermeldeamt?

Es ist nur eine Phase und mit Hartnäckigkeit habe ich persönlich bisher fast immer gesiegt.
Bin aber auch ein Stier und renne auch mal eine Mauer um, wenn es zum Wohle meiner Kinder und mir nötig ist.

Viel Glück!

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