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Geschrieben von tweety67 am 29.10.2009, 22:33 Uhr

Klage auf Übernahme der Kosten für Zahnspange???

Hallo,

mich würde mal interessieren was ihr dazu sagt :

Mutter,2 Kinder bekommt Unterhalt für die Kinder und für sich.Jetzt verlangt sie vom Ex dass ER die monatlichen Kosten von 22 Euro übernimmt und will wenn nötig gerichtlich gegen ihn vorgehen,da dieser sich weigert.

Wird sie Erfolg mit einer solchen KLage haben???

Gruß Beate

 
8 Antworten:

Re: Klage auf Übernahme der Kosten für Zahnspange???

Antwort von +emfut+ am 29.10.2009, 22:55 Uhr

Das Geld gibt es doch nachher sowieso wieder? Warum dann so ein Hickhack?

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Klage auf Übernahme der Kosten für Zahnspange???

Antwort von schnuffelchen2128 am 30.10.2009, 1:11 Uhr

Hallo!

Also ich nehme jetzt mal an , dass es nur der Ex-Freund ist oder EX-Mann ?

Bei den EX-Freund keine CHance.

Und bei den EX-Mann, könnte man es von Ihm verlangen.

Aber wenn Ihr zum Beispiel vom Amt Lebt kann man.


Gibt es die Möglichkeit:

Kieferorthopädische Behandlung und Zuzahlung für Hartz4-Empfänger

Im Endeffekt ist es ein unabweisbarer Bedarf, wo das Jobcenter ein zinsloses Darlehen für geben muss.
Wird eine Kfo-Behandlung nach Behandlungsplan abgeschlossen, gibt es den Eigenanteil der Eltern komplett zurück von der KV. Damit soll sichergestellt werden, dass die Behandlung auch zuende geführt wird. Immerhin zieht sich sowas über Jahre hin.

Es könnte trotzdem sein, das Deine ARGE ein zinsloses Darlehen erst mal ablehnt, da hilft bei einer Ablehnung dann nur ein Widerspruch und notfalls eine Klage vor dem Sozialgericht

Es hilft leider nur ein schriftlicher Antrag an die ARGE.

Viel Glück und alles Liebe und Gute

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Re: Klage auf Übernahme der Kosten für Zahnspange???

Antwort von meve am 30.10.2009, 9:02 Uhr

Ich verstehe nicht, wie man wegen 22 Euro klagen möchte??? Geh doch mal zum Amt und frag dort nach. Wie wäre es sonst, wenn ihr euch die 22 Euro Mehrkosten teilt. Ich meine 11 Euro monatlich müssten doch drin sein, oder?

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kosmetische indikation

Antwort von vallie am 30.10.2009, 9:04 Uhr

wahrscheinlich, wenn sie 22€/monat zahlt....

dann hat sie eh keine chance, denn es MUSS nicht sein.
geld bekommt sie auch nach abgeschlossener behandlung NICHT wieder.

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es geht nicht um mich...

Antwort von tweety67 am 30.10.2009, 14:22 Uhr

......sondern um einen Freund,dessen Nochfrau mit allen Mitteln versucht jeden Cent der möglich ist aus ihm rauszupressen......

meine Meinung ist halt,dass da sie das Geld eh wieder bekommt das doch vom Unterhalt fürs Kind begleichen kann....wofür ist denn sonst der Unterhalt gedacht?doch um die Belange und Bedürfnisse des Kindes zu decken,oder???

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sie bekommt es aber nicht wieder

Antwort von vallie am 30.10.2009, 14:27 Uhr

wenn sie tatsächlich 22€/monat zahlt, dann ist das eine vereinbarte ratenzahlung an den kfo. die erstattbare zuzahlung wird quartalsweise abgerechnet und ist immer unterschiedlich hoch.

nach den aussagen des sb meines zuständigen jugendamtes ist auch eine zahnspange nicht unberechnet und erschwinglich.

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Re: es geht nicht um mich...

Antwort von Möhrchen am 30.10.2009, 14:41 Uhr

Naja, es kommt schon drauf an, wieviel Unterhalt er zahlt. Wenn es sich um unteren Bereich beläuft, sind Sonderleistungen auch möglich. Der normale Unterhalt deckt doch nur den normalen Bedarf...Essen, Kleidung...da zählt eine Zahnspangen u.U. zu unvorhergesehenen Aufwendungen und da kann auch der zahlende Elternteil beteiligt werden...aber dafür müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein und dann finde ich es auch berechtigt.

lg heike

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Re: es geht nicht um mich...

Antwort von tweety67 am 31.10.2009, 10:06 Uhr

er zahlt für beide KInder über 500 Euro.....also nicht wirklich "untere" Grenze....

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