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Geschrieben von WolKa am 11.12.2015, 7:48 Uhr

kinder u Trennung

Kriegt man Kinder unterhalt und Trennungsunterhalt?
Ich käme auf 900€ kann das sein

 
10 Antworten:

Re: kinder u Trennung

Antwort von mf4 am 11.12.2015, 7:53 Uhr

Der Betreuungsunterhalt ist für dich und der Kindesunterhalt für die Kinder.
Ob er das zahlen kann und will weiß natürlich keiner.
Mit Kindergeld und Elterngeld stehst du mit 2 Kindern gar nicht schlecht da.

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Re: kinder u Trennung

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.12.2015, 8:17 Uhr

Herzchen, woher sollen wir wissen, ob das sein kann? Für Claudia Effenberg wäre das wenig, die Frau meines Friseurs bekäme deutlich weniger.

Und bedenke bitte: Selbst wenn Du Trennungsunterhalt bekommst - nach der Scheidung fällt der weg. Ich würde den lieber nicht zu fest einplanen.

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Re: kinder u Trennung

Antwort von WolKa am 11.12.2015, 9:51 Uhr

Trennungsunterhalt kommt zu Betreuungsunterhalt u Kind unterhält noch dazu noch dazu oder

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Re: kinder u Trennung

Antwort von mf4 am 11.12.2015, 10:24 Uhr

Lass das berechnen und warte erstmal ab, was er zahlen kann und will... von "hätte" und "wäre" kann man sich verdammt wenig kaufen.

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Nein

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.12.2015, 11:25 Uhr

Trennungsunterhalt ist quasi der Betreuungsunterhalt vor der Scheidung. Vereinfacht gesagt.....

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Re: Nein

Antwort von WolKa am 11.12.2015, 12:04 Uhr

Aber ohne Kinder kriegt man auch Trennungsunterhalt oder nicht

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Re: Nein

Antwort von mf4 am 11.12.2015, 12:09 Uhr

Es gibt aber nicht beides summiert.

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Re: Nein

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.12.2015, 12:46 Uhr

Was hat das damit zu tun?

VOR der Scheidung ist man ja noch verheiratet, auch wenn man getrennt ist. Da geht es also um die Aufteilung des Familieneinkommens - dafür ist der Trennungsunterhalt da. Die Ehe besteht aber unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht - deswegen haben Kinder mit dem Trennungsunterhalt nichts zu tun.

NACH der Scheidung gibt es kein Familieneinkommen mehr, da wirtschaftet jeder grundsätzlich einzeln. Wenn einer vorher Millionär war und der andere Geringverdiener, dann sind sie das nachher auch wieder. Allerdings kann der Elternteil, der hauptsächlich das gemeinsame Kind betreut, unter Umständen einen Ausgleich einfordern, wenn er dafür finanzielle Nachteile in Kauf nehmen muß - den Betreuungsunterhalt. Den gibt es aber regelmäßig nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes, weil dann das Kind in eine Betreuungseinrichtung gegeben werden und auch der betreuende Elternteil wieder arbeiten gehen kann.

Die Tatsache, daß man nur ENTWEDER Trennungsunterhalt ODER Betreuungsunterhalt bekommen kann, hängt also nicht an der Kinderfrage, sondern an den zeitlichen Abläufen. Das eine gibt es AUSSCHLIESSLICH VOR der Scheidung, das andere AUSSCHLIESSLICH DANACH.

Jetzt verstanden?

Ist Dein Mann so ein Großverdiener - oder wie kommst Du auf die Idee, daß es beides geben könnte? Die meisten Männer verdienen kaum genug, um überhaupt Betreuungsunterhalt in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zahlen zu können.

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Re: Nein

Antwort von kravallie am 11.12.2015, 14:05 Uhr

ich hab auch mal bei den frühchen nachgelesen, die hingeworfenen fragebröckchen sind wohl so üblich bei der ap.
ebenso das unverständnis der antworten....

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Re: Nein

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.12.2015, 14:48 Uhr

Okay, dann spare ich mir die Erläuterungen in Zukunft.

War da nicht schon mal so eine Bröckchenwerferin?

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