Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mailand am 16.09.2010, 8:11 Uhr

@Katinkasmom

Hallo Katinkasmom,

ich habe das jetzt gerechnet, Ergebniss ist " ihr Anspruch ist 544,-€".

Was bedeutet das jetzt? Bekomme ich das vom Amt zusätzlich zu Kindergeld und Unterhalt und muss dann von dem Geld die Miete zahlen? Oder wird die Miete extra zu dem Betrag getragen?

Bin zu blöd, irgendwie..

Danke.

 
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