Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Felica am 16.09.2018, 17:08 Uhr

KV behält Kleidung ein

Da, das ist Diebstahl, Unterschlagung. Wie man es sieht.
Den die Sachen gehören den Kindern bzw der Mutter die diese bezahlt hat. Ob vom Unterhalt oder nicht spielt keine Rolle. Zumal sie diese auch nachdem sie zu klein sind weiter verkaufen könnte. Um davon neue zu kaufen.

Ich würde es schon dem JA mitteilen. Schon vorbeugend wenn da noch was kommt. In Zukunft dann die Kinder nur noch mit dem hinschicken was sie tragen. Selbst Unterwäsche und Socken müsste der Vater eigentlich selbst tragen. Sollte er Meldung beim Amt machen, kämme der Hinweiß das beim Vater ja bereits Wechselwäsche liegt - eben die welche er nicht herausgerückt hat. Davon ab hat man mit der Meldung im Vorfeld ihm schon die Munition genommen.

 
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