Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Streuselchen am 14.09.2018, 9:09 Uhr

KV behält Kleidung ein

Also du hast ggü. ihm einen Herausgabeanspruch. Er darf die Sachen nicht einfach so behalten!

Pratisch ist die Frage, wie du an die Sachen herankommst, ohne ein Riesenfaß aufzumachen? Denn es geht ja immer auf den Rücken der Kinder.
Die Kinder quasi in Unterwäsche hinschicken? Will man das den Kindern antun?

Spontan fiel mir ein: "Bist du so arm, hast du es so nötig, die alte Kleidung der Kinder vom Jüngsten auftragen zu lassen?" ... kannst du das zu ihm sagen?

LG
Streuselchen

 
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