Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 27.01.2013, 23:23 Uhr

Ja, § 1685 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Allerdings muß dies dem Kindeswohl entsprechen. Ich würde an Deiner Stelle immer mal von mir hören lassen und auch Fotos schicken. Dann wirst Du ja sehen, wie sich das langfristig einspielt. Ich würde das nicht von vornherein negativ sehen, wie lange ist das denn her? Spielt da eventuell Trauerarbeit (noch) eine Rolle? Ein Kind zu überleben ist kein Pappenstiel, meiner einen Oma ist das gleich zweimal passiert.

Du solltest Dich auch erkundigen, welche Dokumente Du benötigst oder was Du veranlassen mußt, um das Erbe Deines Kindes zu sichern, denn es tritt an die Stelle seines Vaters. Das soll keine Erbschleicherei sein, aber wenn die Vaterschaft feststeht (urkundlich), führt später kein Weg an dem Kind vorbei, auch wenn die Großeltern/Großfamilie von Seiten des Vaters sich nie melden sollte.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.