Geschrieben von desireekk am 14.04.2005, 19:54 Uhr |
Informationspflicht und Sorgerecht - wie ist das genau?
Hierzu gibt es kein geschriebenes sondern nir gesprochenes Recht.
I. d. R. ist es so, daß ein Vater, der keinen regelmäßigen Umgang hat, so ca. alle 6 Monate einen Entwicklungsbericht (kein sseitenlanger Roman) inkl. Foto erwarten darf.
Nachdem Du Dich alleine um Dein Kind kümmern "musst" (=allein. elterl. Sorge), mußt Du ihn auchnicht von einem Khrs.-Aufenthalt unterrichten.
Evtl. bei Lebensbedrohung, damit er "Abschied" nehmen könnte...
Hilftdas?
Viele Grüße
Désirée
- Informationspflicht und Sorgerecht - wie ist das genau? - Wartender Mond 14.04.05, 15:15
- Re: Informationspflicht und Sorgerecht - wie ist das genau? - desireekk 14.04.05, 19:54
- Danke, ja, hilft. o.t. - Wartender Mond 15.04.05, 0:12
- Re: Informationspflicht und Sorgerecht - wie ist das genau? - desireekk 14.04.05, 19:54