Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 14.04.2005, 19:54 Uhr

Informationspflicht und Sorgerecht - wie ist das genau?

Hierzu gibt es kein geschriebenes sondern nir gesprochenes Recht.

I. d. R. ist es so, daß ein Vater, der keinen regelmäßigen Umgang hat, so ca. alle 6 Monate einen Entwicklungsbericht (kein sseitenlanger Roman) inkl. Foto erwarten darf.

Nachdem Du Dich alleine um Dein Kind kümmern "musst" (=allein. elterl. Sorge), mußt Du ihn auchnicht von einem Khrs.-Aufenthalt unterrichten.
Evtl. bei Lebensbedrohung, damit er "Abschied" nehmen könnte...

Hilftdas?

Viele Grüße

Désirée

 
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