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Geschrieben von Wartender Mond am 14.04.2005, 15:15 Uhr

Informationspflicht und Sorgerecht - wie ist das genau?

Hallo, die Frage von Idgie weiter unten hat mich zum Nachdenken gebracht, was wäre, wenn meine Kleine mal ins Krankenhaus müsste oder so. Bisher wars ja eh immer so, dass - wenn mal was Dramatischeres war (z. B. die grosse Mittelohrentzündung) - mir eh nicht geglaubt wurde, weil ich mir das ja alles nur ausdenke... naja.

Aber jetzt mal echt, was wäre wenn sie ins Krankenhaus müsste? Da ich alleiniges Sorgerecht hab bin ich immer davon ausgegangen, dass ich da nicht unbedingt eine Mitteilungsaktion draus machen müsste, und es bestimmt auch ohne seine Machenschaften schon schlimm genug wäre, wenn die KLeine was Schlimmeres hätte. Aber wie ist das rechtlich? Könnte ich da rein rechtlich ein Problem bekommen?

(Ich will noch mal betonen, dass ich nicht nach einer MORALISCHEN Verpflichtung sondern nur nach der rechtlichen frage!)

Danke für Antworten! WM

 
2 Antworten:

Re: Informationspflicht und Sorgerecht - wie ist das genau?

Antwort von desireekk am 14.04.2005, 19:54 Uhr

Hierzu gibt es kein geschriebenes sondern nir gesprochenes Recht.

I. d. R. ist es so, daß ein Vater, der keinen regelmäßigen Umgang hat, so ca. alle 6 Monate einen Entwicklungsbericht (kein sseitenlanger Roman) inkl. Foto erwarten darf.

Nachdem Du Dich alleine um Dein Kind kümmern "musst" (=allein. elterl. Sorge), mußt Du ihn auchnicht von einem Khrs.-Aufenthalt unterrichten.
Evtl. bei Lebensbedrohung, damit er "Abschied" nehmen könnte...

Hilftdas?

Viele Grüße

Désirée

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Danke, ja, hilft. o.t.

Antwort von Wartender Mond am 15.04.2005, 0:12 Uhr

:o)

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