Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von susafi am 29.08.2010, 13:30 Uhr

Hochwasserschaden?

doch normal zahlt man den Feuerwehreinsatz bzw. die Hausverwaltung...

ich glaube allerdings nicht das er die Kosten einfach so an euch abtreten kann... da macht er sich das ganz schön leicht... ich an deiner Stelle würde einen Anwalt aufsuchen... die WBG ist ganz schön frech... einerseits dürft ihr keine Feuerwehr rufen um das Wasser abzupumpen und eventuell was zu retten, anderseits will er für den Schaden nicht aufkommen?

 
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