Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Terkey235 am 17.08.2018, 6:10 Uhr

Hilfe!

Die Schlösser würde ich zum jetzigen Zeitpunkt NICHT auswechseln. Wenn er mit im Mietvertrag steht oder ihm Wohnung/Haus ebenfalls gehört, kannst du das nicht einfach machen und spielst ihm in die Hände. Mach dich auf diese Weise möglichst nicht angreifbar. Rechtlich ist das äußerst fraglich, auch wenn es verlockend klingt. Informiere dich vorher.

 
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