Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Gucci75 am 04.05.2010, 18:30 Uhr

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hilfe in anderen Lebenslagen)

§ 70 SGB XII

Würde mich einfach an dein zuständiges Sozialamt wenden...
Nehme ich desöfteren (nicht für mich) in Anspruch :-)

LG

 
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