Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Patti_D am 13.02.2003, 20:58 Uhr

Hier ein Link zum nachlesen...

Schau mal unter diesem Link (eine Online-Broschüre zum Thema):

http://www.thueringen.de/de/justiz/loader.asp?datei=http://www.thueringen.de/de/justiz/publikationen/online/u1/u_start.html

Es nennt sich Beratungshilfe (Prozeßkostenhilfe kommt erst bei einer Klage in Frage!). Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du VORHER beim Amtsgericht zum zuständiger Rechtspfleger gehst + Dein Einkommen nachweist. Dort erfährst Du direkt, ob Du Anspruch hast (nicht erst zum Anwalt gehen und hinterher womöglich hören, daß Du Pech hast und jede Menge zahlen mußt!) und kriegst den Schein zugeschickt.

Leider reißt sich nicht jeder Anwalt ein Bein für Dich aus, wenn Du mit solchem Schein ankommst (gibt dafür nur geringe Pauschalen aus der Landeskasse), daher versuchen manche, Dich trotzdem noch abzuzocken (Vorschußforderungen, Extra-Rechnung nach Mandatsende für Dinge, die der Anwalt ohne Dein Wissen und Einverständnis gemacht hat). Mache leider selbst gerade eine sehr üble Erfahrung!!!

Liebe Grüße & Dir mehr Glück, als ich es hatte,
Petra

 
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