Geschrieben von Patti_D am 14.02.2003, 20:13 Uhr |
jetzt hab ich auch mal eine frage zu diesem erstberatungsschein......
"Außerdem sagte er mir, daß es auch gehen würde, daß der Anwalt diesen Schein nachträglich bei ihm anfordern könnte.
So ist das zumindest hier bei uns in Bayern ;-)"
Hallo Monika,
ja, das ist nicht nur in Bayern so. Du kannst überall auch ERST zum Anwalt und von dort aus den Beratungsschein beantragen.
Dumm ist es nur, wenn Du schon beim Anwalt vorgesprochen hast und HINTERHER erfährst, daß Dir keine Beratungshilfe zusteht. Dann nämlich hast Du schonmal eine saftige Anwaltsrechnung am Hals.
Deshalb meinte ich ja: Lieber vorher informieren!
Viele Grüße,
Petra
- jetzt hab ich auch mal eine frage zu diesem erstberatungsschein...... - Adaeze 13.02.03, 10:59
- Re: jetzt hab ich auch mal eine frage zu diesem erstberatungsschein...... - turbomami25 13.02.03, 15:32
- Hier ein Link zum nachlesen... - Patti_D 13.02.03, 20:58
- Re: jetzt hab ich auch mal eine frage zu diesem erstberatungsschein...... - Monika72 14.02.03, 13:28
- Re: jetzt hab ich auch mal eine frage zu diesem erstberatungsschein...... - Patti_D 14.02.03, 20:13
- Re: jetzt hab ich auch mal eine frage zu diesem erstberatungsschein...... - turbomami25 13.02.03, 15:32