Geschrieben von Mogli18 am 06.06.2012, 11:31 Uhr |
Hat sie ASR ?
Bei gemeinsamen Sorgerecht hat er auch mitzuentscheiden was Schule & Kindergarten betrifft.
Kann die Freundin belegen dass dieser Umzug dem Kindeswohl dient ?
Ihm wird es leichter fallen zu belegen, dass Schulwechsel & Kindergartenwechsel, Wegfall des gewohnten Umfeldes nicht dem Kindeswohl dient !
Und bei 50km wird es sicherlich einen Schul und Kindergartenwechsel geben.
- Ich frage für eine Freundin...darf sie 50km weit wegziehen ohne EInwilligung - viersindwir 06.06.12, 10:01
- Re: Ich frage für eine Freundin...darf sie 50km weit wegziehen ohne EInwilligung - Mogli18 06.06.12, 10:20
- Re: Ich frage für eine Freundin...darf sie 50km weit wegziehen ohne EInwilligung - Fru 06.06.12, 10:49
- Re: Ich frage für eine Freundin...darf sie 50km weit wegziehen ohne EInwilligung - Fru 06.06.12, 10:49
- Umgang ginge, - viersindwir 06.06.12, 11:03
- Re: Umgang ginge, - kravallie 06.06.12, 11:08
- Ich halte 50 km - Fru 06.06.12, 11:20
- Re: Ich halte 50 km - taram 06.06.12, 11:24
- Ich halte 50 km - Fru 06.06.12, 11:20
- Re: Umgang ginge, - kravallie 06.06.12, 11:08
- Umgang ginge, - viersindwir 06.06.12, 11:03
- Hat sie ASR ? - Mogli18 06.06.12, 11:31
- Wenn er gefragt wird, wird er dagegen sein. - viersindwir 06.06.12, 11:33
- Re: Wenn er gefragt wird, wird er dagegen sein. - kravallie 06.06.12, 11:35
- Wenn er gefragt wird, wird er dagegen sein. - viersindwir 06.06.12, 11:33
- Re: Ich frage für eine Freundin...darf sie 50km weit wegziehen ohne EInwilligung - shinead 06.06.12, 11:46
- was ist denn 50 km weiter weg? - Milia80 06.06.12, 13:10
- p.s. - Milia80 06.06.12, 13:13
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