Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 14.04.2010, 17:18 Uhr

Fumi und Temi wurden befragt.

Die Vorladungen sind doch nicht erst heute gekommen, oder? Wir bekamen die immer mindestens zwei Wochen im Voraus. Und meine Anwältin hat mir dann auch erklärt, wie das mit der Befragung der Kinder abläuft - und Widerspruch gegen die Befragung eingelegt.

Genauer Ablauf BEI UNS (kann immer anders sein, weil es von so vielen verschiedenen Faktoren abhängt) war so:
1. Termin, es ging um die Entscheidung des Eilantrages wegen dem vorläufigen ABR. Die Kinder (damals 3 und 8) wurden geladen. Meine Anwältin hat versuche, die Befragung abzuwenden, ging aber nicht, weil die Anwältin meines Ex die Idee toll fand (ja klar *seufz*). Zur Befragung mußten dann ALLE das Zimmer verlassen - was genau geschah weiß ich also nur bruckstückhaft. Fumi wurde gefragt, bei wem sie bleiben möchte, und sie sagte: "Bei Papa!" Die Frage nach dem Warum konnte sie wohl nicht wirklich beantworten. Temi wurde auf befragt und sagte wohl gar nichts.

Es gab dann keine Entscheidung. Das Gericht ordnete die Bestellung einer Prozessbevollmächtigten für die Kinder an. Die wurde vom Gericht auch bestimmt - wir hätten aber wohl Einspruch einlegen können. Die Frau war eine Anwältin mit "Zusatzausbildung", eine überaus kompetente und nette Frau.

Die hat dann mehrfach mit den Kindern gesprochen, einzeln und zusammen, und auch mit mir und meinem Ex, ebenfalls einzeln und zusammen. Sie war mehrfach bei mir in der Wohnung, bei meinem Ex auch, ist mit Fumi einmal zu McDonalds und einmal zum Reiten gegangen und mit Temi auf den Spielplatz.

Fumi hat auch ihr gegenüber immer wieder gesagt, daß sie zum Papa will. Temi hat wohl vor allem gesagt, daß er bei Fumi bleiben will und wenn Fumi zum Papa geht, dann will er auch zum Papa.

Dann gab es eine erneute Verhandlung, die Kinder waren wieder geladen. Inzwischen ging es nicht nur um das ABR, sondern auch um das SR. Mein Ex hatte das ASR beantragt, meine Anwältin hat dem Antrag widersprochen und hilfsweise (oder wie das im Juristendeutsch heißt) das ASR für mich beantragt. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher - ist schon so lange her - aber auf Temis Aussage wurde sicher verzichtet. Bei Fumi bin ich mir nicht sicher - ich glaube, auch auf ihre Aussage wurde beim zweiten Mal verzichtet, nachdem meine Anwältin Widerspruch eingelegt hatte.

Auf jeden Fall wurde dann (wieder) das Jugendamt gehört, das schon bei der ersten Verhandlung gesagt hatte, daß die Kinder bei mir besser aufgehoben sind. Und die Kinderanwältin schrieb vorher ein Gutachten, was dann während der Verhandlung in Teilen vorgelesen wurde und das sie da auch erklären mußte. In dem Gutachten schrieb sie, daß die Kinder zum Papa wollen, aber aus den falschen Gründen. Fumi hatte vor allem das Gefühl, Papa beschützen zu müssen. Der Schlüsselsatz war wohl: "Er hat doch sonst keinen!" Auf jeden Fall empfahl sie, dem Wunsch der Kinder nicht zu folgen und mir das ABR und notfalls auch das SR zuzusprechen.

Der Richter zeigte deutlich, daß er zumindest den Antrag auf ABR zu meinen Gunsten entscheiden würde. Daraufhin hat mein Ex - auf den Rat seiner Anwältin hin - seine Anträge auch ASR und ABR zurückgezogen, ich meine auch (riet mir mein Anwalt - meine Anwältin war krank - für den Rat könnte ich ihn heute treten, zumindest den Antrag auf ABR hätte ich aufrechterhalten sollen). Der Richter entschied im Endeffekt also gar nichts, sondern mein Ex stimmte dem Verbleib der Kinder bei mir zu - wenn auch widerwillig und nur, weil der Richter sonst zu meinen Gunsten entschieden hätte.

So, das ist meine Geschichte in Langform. Aber sie zeigt, daß erstens Richter durchaus überlegen, wie die Aussage eines Kindes zu werten ist und zweitens, daß ein Kind auch dem Elternteil "zugesprochen" werden kann, für den es sich nicht entscheidet.

Gruß,
Elisabeth.

 
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