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Verhandlung morgen... Kinder werden befragt

Thema: Verhandlung morgen... Kinder werden befragt

habe gerade erfahren, dass die kinder (3und4) morgen auch befragt werden--- L. ist doch total vom KV manipuliert....sein Papa hat gesagt er kriegt alles was er haben will wenn er zu ihm zieht... was mach ich jetzt????

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 14:31



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ich denke die richter können das beurteilen ob das beeinflußung ist. da wird dein ex nicht der einzige sein der die kinder beeinflußt.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 14:34



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ich beeinflusse sie bewusst nicht

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 14:35



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hab ich nicht

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 14:36



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ach sooo, uups war ein interpretationsfehler... weil du geschrieben hast "er ist nicht der einzige, der sein kind beeinflusst" *sorry*

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 14:38



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versuche dem richter zu vertrauen. je nervöser du bist umso unsicherer werden die kinder doch auch. ich weiß das sagt sich so einfach aber viel machen kannst du nicht.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 14:41



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danke ich werd mein bestes tun ...

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 14:42



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Weiß denn generell hier jemand was ein Richter so kleine Kinder fragt?? Wohl kaum wo wollt ihr bleiben oder? Wird er vielleicht die Hinweise "gegen" die Kimu aufgreifen und fragen obs stimmt?? LG Sav angry pn

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 14:59



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genau das ist für mich die entscheidende frage: WARUM werden die Kinder befragt, und was will man damit bezwecken??? das ist wie würfeln, wenn der Richter fragt, willst du zu papa, sagt der mittlere ja, wenn der richter fragt willst du zu mama, sagt er auch ja und wenn er fragt zu wem willst du sagt er "zu papa und mama!" ist doch klar!

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 15:03



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WARUM der richter anordnet die kinder zu befragen. ich kenne es hier in KEINEM fall das kinder befragt werden aber vielleicht sieht der richter das in deinem fall anders. oder vielleicht sieht der richter das generell bei ALLEN SR entscheidungen anders.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 15:07



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gibt es keine GENERELLEN kriterien, warum das Gericht die Kinder befragt??? hat das am Ende der besch****** KV beantragt??????

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 15:18



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nein, hier beim familiengericht kenne ich 3 fälle wo es um die beantragen des SR ging und es wurden nie die kinder befragt. aber nur weil ich das hier so kenne heisst es ja nicht das es bei euch genauso sein muss. hast du keinen beim JA den du dahingehend mal befragen kannst oder deinen anwalt

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 15:23



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mein anwalt ist momentan schwer zu kriegen, er hat scheinbar besonders diesen monat viele gerichtstermine :-( wenn ein anruf aus seiner kanzlei kommt, sind es immer die vorzimmerdamen und wenn ich fragen habe, vertrösten sie mich nur. und die sachbearbeiterin vom JA hat nur ne halbtagsstelle, die krieg ich heute auch nicht mehr die vorzimmerdame beim anwalt war selbst ganz irritiert...

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 15:26



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das die kinder befragt werden sollen.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 15:27



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sie haben eine Ladung bekommen!?

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 15:42



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heute oder früher? ich hätte überall angerufen wo es geht. JA anwalt ggf auch gericht. hat dein anwalt keine akteneinsicht? der könnte ja dann auch sehen weswegen die kinder geladen sind.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 15:47



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Ist es nicht immer so, daß derjenige Elternteil der weniger präsent ist immer der ist, der von den Kindern hochbejubelt wird ? Der haupterziehende Elternteil muß eben erziehen, den Alltag meistern, auch mal was verbieten, Grenzen setzen usw. Da ist so ein Besuchs-Elternteil der Geschenke mitbringt, Abends lange fernsehen lässt oder alle zwei Wochen mit in die Eisdiele oder den Zoo geht immer der Held. Aber ich denke, daß das die Richter auch wissen und das das Erfahrungswerte sind, die sie einschätzen können.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 15:50



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Hi Angry, was willst Du denn? Ein Urteil, schnell aus der Hüfte geschossen, das dann bei nächster Gelegenheit von der Gegenseite wieder in Frage gestellt wird, weil ach so tolle "Neuigkeiten" zu vermelden sind? Oder ein fundiertes Urteil, wo auch die Kinder so gut es geht einbezogen wurden, damit dann auch zumindest für absehbare Zeit Rechtssicherheit hergestellt wird? Der Richter wird sich ja auch ein Bild von dem Vater mit seiner amtlichen Unterstützung für die Große machen. Vielleicht will er von den Kindern selbst hören, was alles so in den Ring geworfen wurde. Das alles gehört nach meinem Empfinden dazu, damit sich der Richter einen umfassenden Gesamtüberblick verschaffen kann, der dann in ein vernünftiges Urteil mündet. Im Gegensatz zum Vater kannst Du doch mit Pfunden wuchern, die beim Richter eine eindeutig positive Visitenkarte hinterlassen dürften: - Trennung vollzogen mit Hilfe von Freunden, - innerhalb kürzester Zeit Wohnung gefunden und bezogen, - die Kinder haben für sich Planungssicherheit und wissen, in welche Situation sie geraten sind (Schule, KiTa... alles geregelt), - die ganze Zeit das JA umfassend und laufend in Kenntnis gesetzt - Ausbildung (fast) beendet, - Job aufgenommen, um finanzielle Unbill meistern zu können - regelmäßigen Umgang angeboten und bereits durchgeführt ... meinst Du wirklich, das alles bleibt völlig ohne Eindruck auf den Richter oder vermittelt das Bild einer Rabenmutter, der man bitte danke citomäßig die Kinder wegzunhemen hat und das Sorgerecht gleich dazu? Mein Sohn würde Dir jetzt an den Kopf werfen: "Immer geschmeidig bleiben...!" In diesem Sinne... Liebe Grüße Snoopy, der sich jetzt in den Feierabend verabschiedet...

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 17:07



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Die Vorladungen sind doch nicht erst heute gekommen, oder? Wir bekamen die immer mindestens zwei Wochen im Voraus. Und meine Anwältin hat mir dann auch erklärt, wie das mit der Befragung der Kinder abläuft - und Widerspruch gegen die Befragung eingelegt. Genauer Ablauf BEI UNS (kann immer anders sein, weil es von so vielen verschiedenen Faktoren abhängt) war so: 1. Termin, es ging um die Entscheidung des Eilantrages wegen dem vorläufigen ABR. Die Kinder (damals 3 und 8) wurden geladen. Meine Anwältin hat versuche, die Befragung abzuwenden, ging aber nicht, weil die Anwältin meines Ex die Idee toll fand (ja klar *seufz*). Zur Befragung mußten dann ALLE das Zimmer verlassen - was genau geschah weiß ich also nur bruckstückhaft. Fumi wurde gefragt, bei wem sie bleiben möchte, und sie sagte: "Bei Papa!" Die Frage nach dem Warum konnte sie wohl nicht wirklich beantworten. Temi wurde auf befragt und sagte wohl gar nichts. Es gab dann keine Entscheidung. Das Gericht ordnete die Bestellung einer Prozessbevollmächtigten für die Kinder an. Die wurde vom Gericht auch bestimmt - wir hätten aber wohl Einspruch einlegen können. Die Frau war eine Anwältin mit "Zusatzausbildung", eine überaus kompetente und nette Frau. Die hat dann mehrfach mit den Kindern gesprochen, einzeln und zusammen, und auch mit mir und meinem Ex, ebenfalls einzeln und zusammen. Sie war mehrfach bei mir in der Wohnung, bei meinem Ex auch, ist mit Fumi einmal zu McDonalds und einmal zum Reiten gegangen und mit Temi auf den Spielplatz. Fumi hat auch ihr gegenüber immer wieder gesagt, daß sie zum Papa will. Temi hat wohl vor allem gesagt, daß er bei Fumi bleiben will und wenn Fumi zum Papa geht, dann will er auch zum Papa. Dann gab es eine erneute Verhandlung, die Kinder waren wieder geladen. Inzwischen ging es nicht nur um das ABR, sondern auch um das SR. Mein Ex hatte das ASR beantragt, meine Anwältin hat dem Antrag widersprochen und hilfsweise (oder wie das im Juristendeutsch heißt) das ASR für mich beantragt. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher - ist schon so lange her - aber auf Temis Aussage wurde sicher verzichtet. Bei Fumi bin ich mir nicht sicher - ich glaube, auch auf ihre Aussage wurde beim zweiten Mal verzichtet, nachdem meine Anwältin Widerspruch eingelegt hatte. Auf jeden Fall wurde dann (wieder) das Jugendamt gehört, das schon bei der ersten Verhandlung gesagt hatte, daß die Kinder bei mir besser aufgehoben sind. Und die Kinderanwältin schrieb vorher ein Gutachten, was dann während der Verhandlung in Teilen vorgelesen wurde und das sie da auch erklären mußte. In dem Gutachten schrieb sie, daß die Kinder zum Papa wollen, aber aus den falschen Gründen. Fumi hatte vor allem das Gefühl, Papa beschützen zu müssen. Der Schlüsselsatz war wohl: "Er hat doch sonst keinen!" Auf jeden Fall empfahl sie, dem Wunsch der Kinder nicht zu folgen und mir das ABR und notfalls auch das SR zuzusprechen. Der Richter zeigte deutlich, daß er zumindest den Antrag auf ABR zu meinen Gunsten entscheiden würde. Daraufhin hat mein Ex - auf den Rat seiner Anwältin hin - seine Anträge auch ASR und ABR zurückgezogen, ich meine auch (riet mir mein Anwalt - meine Anwältin war krank - für den Rat könnte ich ihn heute treten, zumindest den Antrag auf ABR hätte ich aufrechterhalten sollen). Der Richter entschied im Endeffekt also gar nichts, sondern mein Ex stimmte dem Verbleib der Kinder bei mir zu - wenn auch widerwillig und nur, weil der Richter sonst zu meinen Gunsten entschieden hätte. So, das ist meine Geschichte in Langform. Aber sie zeigt, daß erstens Richter durchaus überlegen, wie die Aussage eines Kindes zu werten ist und zweitens, daß ein Kind auch dem Elternteil "zugesprochen" werden kann, für den es sich nicht entscheidet. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 17:18



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Steht nur drin das sie erscheinen sollen oder das sie befragt werden? Meine Tochter mußte damals auch mit wurde aber nicht befragt, der Richter fragte nämlich noch warum ich sie dabei habe Ich sagte dann das Sie bei der Vorladung auch mit drin stand. Ich denke, das das normal ist weil es um die Kinder geht. Also alle eine orladung bekommen die im Antrag erwähnt wurden, was nicht heißen muss das sie befragt werden.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 17:26



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das hast du doch dem Jugendamt gemeldet oder? Würde ich gleich vorher mit anbringen... außerdem glaube ich wenn der Richter sagt, das er die Wahrheit sagen muss vor Gericht, dieses auch tut... hoffe ich zumindest... Versprich ihm doch auch alles was er will wenn er bei dir bleibt

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 18:16



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Alsooo... Beim Familiengericht ist alles möglich, das habe ich selbst erlebt. Da werden die gruseligsten Entscheidungen getroffen, Zwangsgelder für ausgefallene Umgangstermine verhängt, OBWOHL für den entsprechenden Tag ein ärztliches Attest vorlag, dass das Kind fieberhaft erkrankt war. Da wird -obwohl ein kinderpsychologisches Gutachten vorliegt, das besagt, das Kind ist psychisch und emotional gestört, weil es den streit der Eltern und den daraus resultierenden Loyalitätskonflikt nicht verkraftet, vom JA gesagt, dass es doch egal ist... das Kind ist eh' schon gestört, da kann man dann ja auch allen Anträgen des Kindesvaters entsprechen. Habt Ihr keine Verfahrenspflegerin? Ein Anwalt des Kindes, der den kindeswillen eruieren soll? Macht nix, die hat sich bei uns nicht mal mit dem Kind beschäftig oder es überhaupt gesehen! Hat aber eine saftige Rechnung geschrieben (fast 1000 Euro) und eine Stellungnahme abgegeben, die besagt, dass der VATER schildert, es laufe alles super... Ach so, da waren sich übrigens JA und die Dame einig, sollte ich Umgansgtermine absagen wegen Urlaub, ist mir das Sorgerecht zu entziehen... Dazu muss ich sagen, ich darf nur in den Schulferien Urlaub nehmen. D.h. letztes Jahr Oster ist dann der Ostermontag ausgefallen. Das dürfen wir jetzt nicht mehr. wir dürfen nur noch dann Urlaub machen, wenn KEIN Umgangstermin ansteht. Fazit: Man weiss NIE was kommt und was ist das für ein anwalt, der dagegen keinen QWiderspruch einlegt??? Kinder sind VIEL zu klein. So etwas kann auch traumatisieren! Finde ich ein unding! Kannst Du die beiden nicht krank melden? LG

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 19:10



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Hmmmm, also einige hier konnten mich ja zumindest ETWAS beruhigen,... aber der letzte Beitrag klingt doch ziemlich nach Willkür!? Aber klar, gegen jedes Urteil kann man ja dann noch Berufung einlegen (der Ex allerdings auch ) Die Ladungen für die Kinder kamen vor zwei Wochen. Dann kamen aber x Umladungen, die letzte vor 4 (!!!) Tagen!!! Daher war ich sehr verwirrt und habe meinen Anwalt eben angerufen und gefragt, ob die Kids nun kommen sollen oder eben nicht. Seine Vorzimmerdame war am Apparat, sie fragte schnell nach und kam erst wieder mit der Nachricht, nein die Kinder bräuchten nicht mit, dann rief sie mich nach drei Stunden nochmal zurück und erklärte mir, die Kinder sollten nun doch mit, sie seien ja doch geladen. Daher blicke ich das Ganze nicht mehr. Und mein Ex ist echt gut drauf dem traue ich diesbezüglich ALLES SCHLECHTE zu!!! DOCH: er würde vor Gericht lügen! er hat ja sogar eidesstattliche Erklärungen darüber abgegeben, dass ich fremdgegangen sei (was NIE der Fall war!!!) und ich mit Hämatomen (!!!) von diesen "Treffen" zurückgekehrt" sei!!!! Muss ich da noch was zu seiner Glaubhaftigkeit sagen???

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 20:19



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Meine Daumen sind ganz feste für Dich gedrückt. Meine Tochter mußte damals mit 2 Jahren und 5 Monaten mit zum Termin. Sie hat dem Richter und der Dame vom Jugendamt aber keine Antworten gegeben, weil sie ihr eben fremd waren. LG Danie mit Chiara (6 3/4) + Alessandro (1 Jahr, 3 Tage)

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 20:46



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... ist echt totaaaal lieb, dass so viele mit mir fiebern ich werde jetzt mal versuchen zu schlafen... morgen werde ich euch berichten, wie es gelaufen ist. Allen eine gute Nacht und liebe Grüße von einer müden, aufgeregten und ängstlichen angry ***

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 21:39