Geschrieben von ursel66 am 14.04.2010, 14:26 Uhr |
Sohn wird ja 18 dieses Jahr...
Wann muss er seinen Vater zur Unterhaltszahlung auffordern - wann kann er das frühestens machen :-)
Da der Vater ja nicht zahlt, wird es wohl - hoffentlich - endlich auf eine Verhandlung rauslaufen! Muss mein Sohn damit warten bis zum 18. Geburtstag oder können wir schon vorher einen Anwalt beauftragen?
Re: Sohn wird ja 18 dieses Jahr...
Antwort von Mareike25 am 14.04.2010, 14:55 Uhr
Ihr könnt sicherlich vorher mal fragen, aber ich denke (weiß es aber nicht) das er erst tätig wird wenn er 18 ist. Du weißt aber schon das du dann auch Barunterhaltspflichtig wirst?
Lg Mareike
Re: Sohn wird ja 18 dieses Jahr...
Antwort von ursel66 am 14.04.2010, 18:12 Uhr
Klar, weiß ich das :-) Aber von meinem Einkommen kann / brauch ich nichts abgeben.... Nur das Kindergeld hat er.
Aber soweit ich weiß, zählt ja schon der Geburtstagsmonat ????
Aber über einen Anwalt?
Aus aktuellem Anlass
Kind hats schwer erwischt - seit jahren das erste mal Kontakt zum KV
Umgang mit KV....????
Wie sind eure Umgangsregelungen?
Nur mal Wut los werden !
Morgen ist die Gerichtsverhandlung...
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Brauche Tipps Neuer Partner und Exmann und Kind...laaaaaaaaaaang
Hier noch wer wach?? Morgen Beerdigung.. nimmt was mit?