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Geschrieben von ursel66 am 14.04.2010, 14:26 Uhr

Sohn wird ja 18 dieses Jahr...

Wann muss er seinen Vater zur Unterhaltszahlung auffordern - wann kann er das frühestens machen :-)
Da der Vater ja nicht zahlt, wird es wohl - hoffentlich - endlich auf eine Verhandlung rauslaufen! Muss mein Sohn damit warten bis zum 18. Geburtstag oder können wir schon vorher einen Anwalt beauftragen?

 
2 Antworten:

Re: Sohn wird ja 18 dieses Jahr...

Antwort von Mareike25 am 14.04.2010, 14:55 Uhr

Ihr könnt sicherlich vorher mal fragen, aber ich denke (weiß es aber nicht) das er erst tätig wird wenn er 18 ist. Du weißt aber schon das du dann auch Barunterhaltspflichtig wirst?

Lg Mareike

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Re: Sohn wird ja 18 dieses Jahr...

Antwort von ursel66 am 14.04.2010, 18:12 Uhr

Klar, weiß ich das :-) Aber von meinem Einkommen kann / brauch ich nichts abgeben.... Nur das Kindergeld hat er.
Aber soweit ich weiß, zählt ja schon der Geburtstagsmonat ????
Aber über einen Anwalt?

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