Geschrieben von Pamo am 05.03.2013, 13:00 Uhr |
Fragen zur Vaterschaftanerkennung
Wenn der Vater kein Sorgerecht hat, dann musst du ihn fast nirgends angeben - du bist ja sicherlich alleinerziehend.
Den Anspruch auf Kindesunterhalt musst du geltend machen, der steht dem Kind zu.
Die Vaterschaftsanerkennung ist auch dafür notwendig, dass das Kind das ihm zustehende Erbe aus der Familie väterlicherseits erhält.
- Fragen zur Vaterschaftanerkennung - Tinav85 05.03.13, 12:40
- Re: Fragen zur Vaterschaftanerkennung - mf4 05.03.13, 12:52
- Re: Fragen zur Vaterschaftanerkennung - Tinav85 05.03.13, 12:56
- Re: Fragen zur Vaterschaftanerkennung - Pamo 05.03.13, 13:00
- Re: Fragen zur Vaterschaftanerkennung - Tinav85 05.03.13, 13:02
- Re: Fragen zur Vaterschaftanerkennung - Pamo 05.03.13, 13:00
- Re: Fragen zur Vaterschaftanerkennung - Tinav85 05.03.13, 12:56
- Re: Fragen zur Vaterschaftanerkennung - Sternenschnuppe 05.03.13, 13:04
- Re: Fragen zur Vaterschaftanerkennung - mf4 05.03.13, 12:52
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