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Geschrieben von meve am 30.04.2010, 9:17 Uhr

Frage zur Unterhaltskürzung

Hallo,

hat ein geschiedener und neu verheirateter Mann ein Kind aus einer früheren Ehe, für das er Unterhalt bezahlt, und ist er nun neu verheiratet (Frau ist in Elternzeit mit 300 Euro Elterngeld) und hat ein Neugeborenes, so ist er ja 3 Personen gegenüber unterhaltspflichtig. Laut Düsseldorfer Tabelle 2010 gelten die Sätze ja nur, wenn man bis zu 2 Personen gegenüber unterhaltspflichtig ist (Rang der Personen ist nicht entscheidend). Kann der Mann nun den Unterhalt für das Kind aus erster Ehe anteilig kürzen, auch wenn er nicht an seine Selbstbehaltgrenze kommt?
Kennt sich damit jemand aus? Versteh das alles nicht.

LG

 
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