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Geschrieben von meve am 30.04.2010, 9:17 Uhr

Frage zur Unterhaltskürzung

Hallo,

hat ein geschiedener und neu verheirateter Mann ein Kind aus einer früheren Ehe, für das er Unterhalt bezahlt, und ist er nun neu verheiratet (Frau ist in Elternzeit mit 300 Euro Elterngeld) und hat ein Neugeborenes, so ist er ja 3 Personen gegenüber unterhaltspflichtig. Laut Düsseldorfer Tabelle 2010 gelten die Sätze ja nur, wenn man bis zu 2 Personen gegenüber unterhaltspflichtig ist (Rang der Personen ist nicht entscheidend). Kann der Mann nun den Unterhalt für das Kind aus erster Ehe anteilig kürzen, auch wenn er nicht an seine Selbstbehaltgrenze kommt?
Kennt sich damit jemand aus? Versteh das alles nicht.

LG

 
14 Antworten:

Re: Frage zur Unterhaltskürzung

Antwort von Patti1977 am 30.04.2010, 9:23 Uhr

Kürzen kann er, wenn das Geld für Unterhalt aller nicht ausreicht. Aber ich würde das beim JA nachrechnen lassen.

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Re: Frage zur Unterhaltskürzung

Antwort von RainerM am 30.04.2010, 9:35 Uhr

Änderungen am Unterhalt sollen in der Regel nur dann geändert werden, wenn:

-2-Jahrefrsit abgelaufen ist
-oder wenn sich der unterhalt um wenigstens +7- 10% ändern würde
-wenn sich gesetzliche Grundlagen ändern

Und eines sollte man immer beherzigen:

-Niemals einfach von sich aus die Zahlungen kürzen!
-Schnellstens schriftlich auf Abänderung des Titels/Neuberechung dringen und ausführlich die Gründe darlegen.

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Re: Frage zur Unterhaltskürzung

Antwort von RainerM am 30.04.2010, 9:36 Uhr

ein paar Tippfehler:

es sollte heissen: +/- 10 %

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Re: Frage zur Unterhaltskürzung

Antwort von meve am 30.04.2010, 10:19 Uhr

Ja, das ist mir ja auch alles klar. Danke trotzdem.
Ich wollte halt nur wissen, wie die Düsseldorfer Tabelle 2010 ausgelegt wird, da dort ausdrücklich steht, dass die Zahlbeträge für bis zu 2 Unterhaltsberechtigte gelten (rangunabhängig). In meinem Beispiel wären es ja dann 3 Unterhaltsberechtigte. Außerdem läge ja dann eine neue Situation vor, da der Mann ein weiteres Kind bekommen hat und seine neue Frau nicht erwerbstätig ist (wegen Kinderbetreuung).
Der Mann verdient 2750 Euro netto. Könnte er dann den Unterhalt für das erste Kind (8 Jahre alt) aus einer anderen Ehe kürzen, da es nun 3 Unterhaltsberechtigte sind (so wird die Düsseldorfer Tabelle 2010 nämlich von jemandem verstanden)?

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Re: Frage zur Unterhaltskürzung

Antwort von Dinchen16012009 am 30.04.2010, 10:29 Uhr

wieviel bezahlt er denn jetzt für das erste Kind?

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Re: Frage zur Unterhaltskürzung

Antwort von meve am 30.04.2010, 10:33 Uhr

345 Euro pro Monat

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die tabelle gilt aber nur für die kinder nicht für die frau!!

Antwort von marie03 am 30.04.2010, 10:35 Uhr

und der ku kann nicht gekürzt werden damit der mann bu zahlen kann.
ku geht immer vor!

gruß marie

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wenn sein gehalt nicht für den kompletten ku der zwei kinder reicht

Antwort von marie03 am 30.04.2010, 10:39 Uhr

dann wird es neu berechnet, da jedem kind ku zusteht,auch wenn es in seinem haushalt lebt.!
d.h wenn er mit dem uh an das erste kind schon seinen selbstbehalt erreicht, wird der ku neuberchnet.

aber ich glaub dir geht es darum das du bu bekommen müsstest, du bist sicher die neue frau oder?
aber der ku wird deshalb nicht gekürzt,damit du bu bekommst.
das ist gesetzlich so festgelegt.

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Re: Frage zur Unterhaltskürzung

Antwort von Dinchen16012009 am 30.04.2010, 10:41 Uhr

Das wird wohl auch so bleiben, nehme ich an!
Er verdient ja gut und es reicht sogar für Euer gemeinsames Kind.
Wie schon geschrieben von den anderen geht der Kindesunterhalt vor und bei dem Verdienst bleibt ja genug übrig für Euch.

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Re: wenn sein gehalt nicht für den kompletten ku der zwei kinder reicht

Antwort von meve am 30.04.2010, 10:42 Uhr

Nee, ich will gar nichts. Bin die mit dem ersten Kind, also geschieden. Er meinte nur sowas, dass der Unterhalt für unser Kind evtl. gekürzt wird, da in der Düsseldorfer Tabelle steht, dass die Zahlbeträge nur für bis zu 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt ist (steht da echt, hab selbst nachgelesen). Mal gucken, was jetzt kommt...

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Re: Frage zur Unterhaltskürzung

Antwort von meve am 30.04.2010, 10:44 Uhr

siehe oben, bin die Ex

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achso

Antwort von Dinchen16012009 am 30.04.2010, 10:45 Uhr

nee
laut dem Rechner passiert da nix

http://www.rechner-unterhalt.de/

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Ja, kann passieren

Antwort von desireekk am 30.04.2010, 10:59 Uhr

Hallo,

also:

ab der 3. unterhaltsberechtigten Person (egal ob Kind oder Exfrau) kann man in der Tabelle eine/eine halbe Zeile nach "oben" rutschen, also evtl. etwas weniger Unterhalt zahlen müssen.

Ist er aktuell in der Unterhaltszeile bis 3.100,- EUR Verdienst, rutscht er dann in die Zeile bis 2.700 Nettoverdienst bzw. einen Zwischenbetrag.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Ja, kann passieren

Antwort von sophieno am 30.04.2010, 14:46 Uhr

Hallo Meve,
ich stecke in exakt der gleichen Situation wie du, habe gestern Post vom Jugendamt bekommen, dass der KV wegen 2. Kind neue Berechnung des Unterhalts beantragt. Berichte doch mal, was bei dir herausgekommen ist, ich berichte, wie es bei mir ist. Meiner Meinung nach dürfte sich an dem Unterhalt für das Kind nichts ändern, denn zuerst kommen die Kinder, dann die Frau, und bei dem Einkommen bleibt wohl für alles genug übrig.
Mal schaun.
Lg sophieno

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