Mitglied inaktiv
Hallo, hat ein geschiedener und neu verheirateter Mann ein Kind aus einer früheren Ehe, für das er Unterhalt bezahlt, und ist er nun neu verheiratet (Frau ist in Elternzeit mit 300 Euro Elterngeld) und hat ein Neugeborenes, so ist er ja 3 Personen gegenüber unterhaltspflichtig. Laut Düsseldorfer Tabelle 2010 gelten die Sätze ja nur, wenn man bis zu 2 Personen gegenüber unterhaltspflichtig ist (Rang der Personen ist nicht entscheidend). Kann der Mann nun den Unterhalt für das Kind aus erster Ehe anteilig kürzen, auch wenn er nicht an seine Selbstbehaltgrenze kommt? Kennt sich damit jemand aus? Versteh das alles nicht. LG
Kürzen kann er, wenn das Geld für Unterhalt aller nicht ausreicht. Aber ich würde das beim JA nachrechnen lassen.
Änderungen am Unterhalt sollen in der Regel nur dann geändert werden, wenn: -2-Jahrefrsit abgelaufen ist -oder wenn sich der unterhalt um wenigstens +7- 10% ändern würde -wenn sich gesetzliche Grundlagen ändern Und eines sollte man immer beherzigen: -Niemals einfach von sich aus die Zahlungen kürzen! -Schnellstens schriftlich auf Abänderung des Titels/Neuberechung dringen und ausführlich die Gründe darlegen.
ein paar Tippfehler: es sollte heissen: +/- 10 %
Ja, das ist mir ja auch alles klar. Danke trotzdem. Ich wollte halt nur wissen, wie die Düsseldorfer Tabelle 2010 ausgelegt wird, da dort ausdrücklich steht, dass die Zahlbeträge für bis zu 2 Unterhaltsberechtigte gelten (rangunabhängig). In meinem Beispiel wären es ja dann 3 Unterhaltsberechtigte. Außerdem läge ja dann eine neue Situation vor, da der Mann ein weiteres Kind bekommen hat und seine neue Frau nicht erwerbstätig ist (wegen Kinderbetreuung). Der Mann verdient 2750 Euro netto. Könnte er dann den Unterhalt für das erste Kind (8 Jahre alt) aus einer anderen Ehe kürzen, da es nun 3 Unterhaltsberechtigte sind (so wird die Düsseldorfer Tabelle 2010 nämlich von jemandem verstanden)?
wieviel bezahlt er denn jetzt für das erste Kind?
345 Euro pro Monat
und der ku kann nicht gekürzt werden damit der mann bu zahlen kann. ku geht immer vor! gruß marie
dann wird es neu berechnet, da jedem kind ku zusteht,auch wenn es in seinem haushalt lebt.! d.h wenn er mit dem uh an das erste kind schon seinen selbstbehalt erreicht, wird der ku neuberchnet. aber ich glaub dir geht es darum das du bu bekommen müsstest, du bist sicher die neue frau oder? aber der ku wird deshalb nicht gekürzt,damit du bu bekommst. das ist gesetzlich so festgelegt.
Das wird wohl auch so bleiben, nehme ich an! Er verdient ja gut und es reicht sogar für Euer gemeinsames Kind. Wie schon geschrieben von den anderen geht der Kindesunterhalt vor und bei dem Verdienst bleibt ja genug übrig für Euch.
Nee, ich will gar nichts. Bin die mit dem ersten Kind, also geschieden. Er meinte nur sowas, dass der Unterhalt für unser Kind evtl. gekürzt wird, da in der Düsseldorfer Tabelle steht, dass die Zahlbeträge nur für bis zu 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt ist (steht da echt, hab selbst nachgelesen). Mal gucken, was jetzt kommt...
siehe oben, bin die Ex
nee laut dem Rechner passiert da nix http://www.rechner-unterhalt.de/
Hallo, also: ab der 3. unterhaltsberechtigten Person (egal ob Kind oder Exfrau) kann man in der Tabelle eine/eine halbe Zeile nach "oben" rutschen, also evtl. etwas weniger Unterhalt zahlen müssen. Ist er aktuell in der Unterhaltszeile bis 3.100,- EUR Verdienst, rutscht er dann in die Zeile bis 2.700 Nettoverdienst bzw. einen Zwischenbetrag. Viele Grüße Désirée
Hallo Meve, ich stecke in exakt der gleichen Situation wie du, habe gestern Post vom Jugendamt bekommen, dass der KV wegen 2. Kind neue Berechnung des Unterhalts beantragt. Berichte doch mal, was bei dir herausgekommen ist, ich berichte, wie es bei mir ist. Meiner Meinung nach dürfte sich an dem Unterhalt für das Kind nichts ändern, denn zuerst kommen die Kinder, dann die Frau, und bei dem Einkommen bleibt wohl für alles genug übrig. Mal schaun. Lg sophieno