Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von meve am 30.04.2010, 10:19 Uhr

Frage zur Unterhaltskürzung

Ja, das ist mir ja auch alles klar. Danke trotzdem.
Ich wollte halt nur wissen, wie die Düsseldorfer Tabelle 2010 ausgelegt wird, da dort ausdrücklich steht, dass die Zahlbeträge für bis zu 2 Unterhaltsberechtigte gelten (rangunabhängig). In meinem Beispiel wären es ja dann 3 Unterhaltsberechtigte. Außerdem läge ja dann eine neue Situation vor, da der Mann ein weiteres Kind bekommen hat und seine neue Frau nicht erwerbstätig ist (wegen Kinderbetreuung).
Der Mann verdient 2750 Euro netto. Könnte er dann den Unterhalt für das erste Kind (8 Jahre alt) aus einer anderen Ehe kürzen, da es nun 3 Unterhaltsberechtigte sind (so wird die Düsseldorfer Tabelle 2010 nämlich von jemandem verstanden)?

 
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