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von hormoni  am 06.03.2013, 8:16 Uhr

Frage für meine Freundin

Hallo!

Ich frage hier mal für eine Freundin, die von ihrem Mann vor 2 Jahren von ihrem Mann (von heute auf morgen) verlassen wurde. Sie haben 3 gemeinsame Kinder.

Jeder von beiden lebt inzwischen wieder in einer neuen Partnerschaft. ER hat mit seiner Lebensgefährtin ein gemeinsames Kind. Sprich: Er ist Vater von 4 Kindern.

Zudem ist er Selbständig (aber arbeitslos gemeldet), denn die Selbständigkeit hat er auf die neue Lebensgefährtin angemeldet. Die Selbständigkeit scheint recht gut zu laufen. Zumindest so gut, dass die beiden nun 3 Autos haben. An eine Finanzierung über IHN glaubt meine Freundin nicht, da er einen negativen Eintrag bei der Schufa hat und diesbezüglich auch eine EV leisten musste.

Unterhalt an die 3 Kinder zahlt er keinen. Das Jugendamt bezahlt(e) aber bis vor kurzem Unterhaltsvorschuss und hat den Vater (wohl) angezeigt, weil er eben keinen Unterhalt zahlt.

Das Älteste Kind ist nun 12 Jahre alt geworden und anscheinend wird ab da kein Unterhaltsvorschuss mehr vom JuA gezahlt.

Das Geld fällt also für meine Freundin, die inzwischen von Hartz 4 lebt, weg und fehlt im laufenden Monat.

Gibt es Möglichkeiten, irgendwo Geld zu beantragen?

Sie tut mir unwahrscheinlich leid, weil die Große mitten in der Pubertät steckt und aufgrund der krassen Sparmaßnahmen rebelliert...

LG

h

 
8 Antworten:

Re: Frage für meine Freundin

Antwort von Catmu am 06.03.2013, 8:18 Uhr

Soweit ich weiß, bekommt das Kind dann z. T. Hartz 4, Sozialhilfe oder etwas in der Art.

Das müsste sie für die Tochter beantragen.

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Re: Frage für meine Freundin

Antwort von LittleRoo am 06.03.2013, 8:24 Uhr

Hallo,

geht deine Freundin denn arbeiten ? Und der neue Partner ? Wird für die beiden kleineren Kinder noch UHV gezahlt ?

LG

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Re: Frage für meine Freundin

Antwort von hormoni am 06.03.2013, 8:52 Uhr

für die beiden anderen Kinder bekommt sie noch UHV vom Jugendamt.

Der neue Partner hat seine eigene Wohnung und wohnt nicht bei ihr. Er hilft ihr zwar in erzieherischen Dingen, hält sich finanziell aber raus (das möchte meine Freundin so)

Bewerbungen hat sie geschrieben, aber eine Arbeit hat sie noch nicht.

Kann man denn beim JuA eine Beistandschaft beantragen? Ich hab vorher mal gegooglet, werd aber nicht schlau draus.

Der Noch-Ehemann ist ziemlich gerissen und verhält sich meiner Freundin gegenüber nicht fair.

LG

h

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Re: Frage für meine Freundin

Antwort von susafi am 06.03.2013, 9:30 Uhr

Wenn deine Freundin von H4 lebt, fällt überhaupt kein Geld weg... sie hat doch nun weniger Einkommen und bekommt somit wieder mehr H4... ich bin sogar der Meinung das man ohne UHV besser weg kommt als mit...

ansonsten würde ich aber über einen Anwalt versuchen seine Scheinselbstständigkeit auffliegen zu lassen und den Unterhalt einzufordern...

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Re: Frage für meine Freundin

Antwort von shinead am 06.03.2013, 9:34 Uhr

Den Herren würde ich beim Zoll, der Steuer und dem Gerichtsvollzieher melden.
Er arbeitet offensichtlich, stellt sich aber arbeitslos, das nennt sich Schwarzarbeit!

Als H4 Emfpängerin muss sie den Wegfall des Unterhalts an die Arge melden, dann erhält das Kind entsprechend H4. An der monatlichen Gesamtsumme ändert sich nichts.

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Re: Frage für meine Freundin

Antwort von Strudelteigteilchen am 06.03.2013, 9:38 Uhr

Für Deine Freundin ändert sich gar nichts. Das, was an UHV wegfällt, bekommt sie H4 mehr. Und im Grunde hat sie auch gar kein Interesse an Unterhaltszahlungen durch den Ex, denn die werden bei H4 wieder abgezogen. Solange sie im H4-Bezug steckt, bekommt sie immer das Gleiche. Gut, weil es nicht weniger wird - schlecht, weil es nicht mehr wird.

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Re: Frage für meine Freundin

Antwort von hormoni am 06.03.2013, 10:25 Uhr

Ich hab grad vorher mal nachgelesen, dass man dem Amt melden muss, dass der UHV weg fällt.

Der Anwalt ist auch eine Sache für sich. Der kümmert sich nicht wirklich - nur auf 20 Mal nachlaufen und hartnäckig bleiben. Und selbst dann vertröstet er immer wieder.

Sie sagt, sie würde den Anwalt gerne wechseln, aber mit Prozesskostenhilfe funktioniere das nicht so einfach.

Sie hat in letzter Zeit echt ne fiese Pechsträhne

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Re: Frage für meine Freundin

Antwort von hormoni am 06.03.2013, 10:28 Uhr

Na ja - wenigstens wird es nicht weniger.

Ich hab meine Freundin vorher angerufen und ihr eure Ratschläge mit geteilt.

Sie wird auf alle Fälle die Beistandschaft über das JuA beantragen und der ARGE am Montag den Wegfall des Unterhaltsvorschusses melden.

Das hat ihr schon ziemlich gut weiter geholfen.

LG und Danke

h

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