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Geschrieben von Jessica1602 am 22.12.2005, 15:18 Uhr

Erziehungsurlaub

Hallo zusammen.
Meine Kleine wird im Februar 1 Jahr.
Da ich meine Ausbildung erst zu ende machen muss, bin ich nach dem Mutterschutz sofort wieder arbeiten gegangen.
Wenn ich im Juni 06 meine Abschlußprüfung bestehe möchte ich gerne danach in Erziehungsurlaub gehen.
Meine Frage ist, ob ich den Erziehungsurlaub überhaupt noch antreten kann oder "verfällt" der? Werde ich vom Staat finanziell unterstützt? (habe dann ja kein Einkommen mehr)!
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!

LG
Jessi mit Shirin

 
4 Antworten:

Re: Erziehungsurlaub

Antwort von Elkelein am 22.12.2005, 15:23 Uhr

Ich denke du hättest den Erziehungsurlaub direkt nach der Geburt beantragen müssen, auch wenn du erst später was davon nehmen willst.
Aber sooo genau weiss ich es jetzt auch nicht.

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Re: Erziehungsurlaub

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 22.12.2005, 15:50 Uhr

Nein.

Der Erziehungsurlaub (der seit 2001 übrigens Elternzeit heißt) muß 8 (?) Wochen vor Antritt mitgeteilt werden, dann allerdings in seiner ganzen Pracht (also incl. Unterbrechungen, falls denn welche geplant sind).

Allerdings stehen Dir nicht mehr die vollen drei Jahre zu. Du kannst jetzt etweder Elternzeit bis zum 2. Geburtstag des Kindes nehmen und das letzte Jahr aufheben, oder EZ bis zum 3. Geburtstag des Kindes nehmen.

Hast Du Erziehungsgeld schon beantragt? Das steht Dir natürlich zu (je nach Bundesland bis zum 2. oder 3. Gbeurtstag). Aber das könntest Du u.U. auch jetzt schon bekommen.

Wenn das Geld auch mit Erziehungsgeld nicht reicht (bzw. für das 3. jahr) kannst Du Wohngeld oder sogar ALG2 beantragen, allerdings abhängig von den Einkommensverhältnissen des Kindsvaters. Der Kindsvater ist dem Kind natürlich unterhaltsverpflichtet (wenn er nicht zahlen kann bekommst DU UHV), in den ersten drei Lebensjahren des Kindes u.U. auch Dir. Diese Ansprüche müssen ausgeschöpft werden, bevor Du ALG2 beantragen kannst.

Da Du im AE-Forum postetst, gehe ich davon aus, daß Du mit dem Vater des Kindes nicht zusammenlebst. Ansonsten sieht es noch wieder anders aus.

Wenn Ihr verheiratet seid oder wart sieht es auch wieder anders aus.

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Re: Erziehungsurlaub

Antwort von Pyra am 23.12.2005, 7:41 Uhr

Guten Morgen!
Meine Firma war mit der Angaben von Unterbrechungen, etc. kulanter. Ich habe erst nur zwei Jahre beantragt, aber dann noch recht kurzfristig ein drittes angehängt. Ich bin nicht sicher, ob man ihn wirklich gleich so angeben muß, und dann ist das quasi in Stein gemeißelt. habt ihr einen Betriebsrat? Der müßte sowas ganz genau wissen.
Aber was anderes: Wenn du gerade deine Abschlußprüfung gemacht hast, ist es nicht so gut, gleich so lange rauszukommen. ich bin nach der Prüfung für fast ein Jahr in's Krankenhaus gekommen. Meine Einstiegschancen = 0. Keine 'richtige' Berufserfahrung, etc. Hast du vielleicht die Möglichkeit, halbtags weiterzumachen?
Ich kann deinen Wunsch natürlich verstehen, erstmal ganz eine Pause zu machen, zumal die Zeit vor den Prüfungen ja auch stressig sind, und du vermutlich nicht soviel Zeit für dein Baby hast, wie du gerne hättest. Ist auch nur ein GEdanke, der mir beim gerade kam.
LG,
Pyra

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beim lesen, meinte ich... ;) LG, ot Pyra

Antwort von Pyra am 23.12.2005, 7:42 Uhr

ot

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