Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ikmam am 10.04.2012, 18:44 Uhr

Ergänze noch zu STT:

... und dann gibt es noch die Möglichkeit die Zuweisung der Wohnung per einstweiligem Anordnungsverfahren klären zu lassen WENN es einen wichtigen Grund dafür gibt. Schätze das ist bei Euch nicht der Fall, klingt jedenfalls nicht danach. Deswegen nur der Vollständigkeit halber.

So geschehen bei uns vor fast genau einem Jahr. 2 Wochen zwischen Anwaltstermin und Eintreffen der Ladung des Gerichts bei meinem Mann, 3 Tage zwischen Ladung und Gerichtstermin, danach 1 Woche Frist bis zum Auszug. Gegen STT ein Spaziergang, für uns damals immer noch gruselig genug ...

LG !

 
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