Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Andalucia am 04.02.2003, 17:07 Uhr

Druck von der Schwiegermutter

Seit genau 1Jahr bin ich alleinerziehend.Der KV verließ uns und seitdem besteht seinerseits kein Kontakt mehr zu uns.Ehrlich gesagt bin ich auch ganz froh darüber da er ein Psychisches Problem hat und eine Psychosomatische Therapie besucht.Zwischenzeitlich nahm er seine Küche mit und ich musste mir und meiner Tochter 15Monate,eine neue Anschaffen.
Seine Mutter bat ich sich hier nicht mehr zu melden und uns in Ruhe zu lassen da mich das ganze sehr mitgenommen hat auch Psychisch nach den mehrfachen versuchten selbstmorden des KV.Er ist auch wegen Drogenmißbrauchs und Dealen vorbestraft und es steht ihm noch ein Prozeß bevor was evtl. zu einer Freiheitsstrafe kommen kann,laut seinem Anwalt.Er zahlt regelmäßig den Unterhalt aber es besteht kein Kontakt und er möchte auch keins.Seine Mutter setzt mich unter druck,möchte ein Foto der kleinen sonst würde sie zum Jugenamt gehn......sie Telefoniert mir auf der Arbeit nach um mir das mitzuteilen was mich dieses WE sehr fertig machte,hat sie überhaupt das Recht dazu.....kann sie was gegen uns bzw.mich machen????Ich möchte meine kleine Maus nur vor ihm schützen da er unter starken Psychopharmkas lebt und möchte von meienr Seite schon keinen Kontakt mehr zu ihm und auch mit seiner ganzen Familie nicht denn bisher kümmerte sich niemand um uns wie es uns geht,ob Finanziell,Gesundheitlich oder Fortstritte des Kindes.
GLG im vorraus lieben Dank Astrid

 
3 Antworten:

Re: Druck von der Schwiegermutter

Antwort von lucile am 04.02.2003, 17:33 Uhr

Wem steht das Umgangsrecht zu?


Umgangsrecht des Kindes:
In erster Linie ist das Umgangsrecht ein eigenes Recht des Kindes, § 1684 Absatz 1 BGB. Gibt es Probleme beim Umgangsrecht, kann sich das Kind kostenlos beim Jugendamt beraten lassen.

Umgangsrecht der Eltern:
Demjenigen Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, hat ein Umgangsrecht mit dem Kind. Es macht keinen Unterschied, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.

Lassen sich verheiratete Eltern scheiden, so entscheidet das Gericht grundsätzlich nicht über das Umgangsrecht. Nur dann,wenn einer der Eltern ene gerichtliche Entscheidung ausdrücklich beantragt, entscheidet der Richter (§ 1671 Absatz 1 BGB).

Das Familiengericht kann auf Antrag das Umgangsrecht eines Elternteils einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 BGB).

Umgangsrecht von Großeltern, Geschwistern und früheren Stiefeltern:
Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieses dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 Absatz 1 BGB).

Umgangsrecht sonstiger Personen:
Gleiches wie unter Nr. 3 gilt für den Ehegatten oder früheren Ehegatten eines Elternteils, der mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat (§ 1685 Absatz 2 BGB).

Quelle: http://www.mein-recht.de/


----------
HI Andalucia
Mit anderen Worten, es wird Dir schwer fallen zu argumentieren, warum die Grosseltern keinen Umgang pflegen sollen.
Abgesehen davon, dass doch nichts dagegen spricht, wenn sich die Grossmutter nun endlich daran erinnert... oder eben erst jetzt wirklich darauf gekommen ist... dass sie etwas verpassen würde, wenn sie sich nicht um ihr Enkelkind bemüht. ABer frei nach Adenauer: "was interessiert mich mein geschwätz von gestern".

Du tust dem Kind allenfalls was gutes, wenn Du eine u.U. gute Beziehung zu den Grosseltern zulässt... und! musst Dir später den Vorwurf nicht machen, dass Du es noch nichtmal versucht hast.
Es geht dabei immerhin um das Kind und nicht um Dich.

Und soweit Du geschrieben hast, hat der Vater den Wunsch geäussert keinen Kontakt zu haben. Die Grossmutter hat sich anderslautend geäussert.

Grüsse
Heike

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Druck von der Schwiegermutter

Antwort von britta + stacy am 05.02.2003, 8:42 Uhr

Hallo!

Grundsätzlich besteht ein Anspruch aufs Besuchsrecht der Großeltern an das Enkelkind.

Allerdings darf sie dich deswegen nicht terrorisieren!!!
Mach ihr das klar!!

Gehe zum Jugendamt und lasse dich beraten, wie du einen Umgang mit den Großeltern schonend einführst!!!

Sprich sich erstmal für ne Stunde an einen neutralen Ort treffen mit Dir, etc....... damit auch dein Kind sich daran gewöhnen kann!!

Nutze diese Möglichkeit, es erweitert den Horizont deines Kindes und evtl. später auch für dich ein paar Freiheiten........ :-)

Viel Erfolg
Britta

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ging es nicht ersteinmal um ein Foto?

Antwort von RainerM am 05.02.2003, 8:57 Uhr

Hi,
ich denke, dass es nicht schadet, ein Foto an die Oma zu geben, oder zwei oder drei..... kosten heute ja kaum mehr was ;o)

Ich denke, dass man hierüber garnicht in Paragraphen denken sollte, sondern selber Mensch bleiben muss.

Ansonsten gibt es (zumindest vom Vater her) ein Auskunftsrecht.

Das beinhaltet auch, in zeitl. regelmässigen Abständen über das Befinden, die Fortschritte des Kindes informiert zu werdne und i.d.R. auch aktuelle Fotos.
Das ist vor Gericht durchsetzbar.

Aber wozu einen Konflikt schüren?

Und von Terror zu sprechen finde ich etwas überzogen, - dann könnte die Oma genauso denken.

Schick ihr einfach ein paar Fotos und pack einen Wunschzettel der Kleinen bei *g*
cu

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.