Geschrieben von shinead am 04.05.2013, 19:28 Uhr |
Doch! Es gibt Unterhalt!
Eltern, die gegenüber minderjährigen Kindern unterhaltspflichtig sind, haben "alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäig zu verwenden" (§ 1603 Abs.2 S.1 BGB).
Unterhaltspflichtige Eltern müssen demnach das Vermögen einsetzen, um zumindest den Mindestunterhalt zahlen zu können.
Nennt sich "Leistungsfähigigkeit wegen vorhandenem Vermögensstamm.
Daher: Ab zum Jugendamt und die KM anschreiben lassen. Im Rahmen der Beistandschaft machen die das für euch (beziehungsweise das Kind) kostenfrei!
- Keinen Unterhalt obwohl dicke Erbschaft auf dem Konto ? - Sternenschnuppe 04.05.13, 16:10
- Re: Keinen Unterhalt obwohl dicke Erbschaft auf dem Konto ? - Strudelteigteilchen 04.05.13, 16:17
- Re: Keinen Unterhalt obwohl dicke Erbschaft auf dem Konto ? - desireekk 04.05.13, 16:21
- Re: Keinen Unterhalt obwohl dicke Erbschaft auf dem Konto ? - Sternenschnuppe 04.05.13, 16:35
- Re: Keinen Unterhalt obwohl dicke Erbschaft auf dem Konto ? - mf4 04.05.13, 16:44
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- Re: Keinen Unterhalt obwohl dicke Erbschaft auf dem Konto ? - mf4 04.05.13, 17:06
- Re: Keinen Unterhalt obwohl dicke Erbschaft auf dem Konto ? - Sternenschnuppe 04.05.13, 17:14
- Re: Keinen Unterhalt obwohl dicke Erbschaft auf dem Konto ? - Birgit22 04.05.13, 17:50
- Re: Keinen Unterhalt obwohl dicke Erbschaft auf dem Konto ? - Sternenschnuppe 04.05.13, 18:29
- Re: Keinen Unterhalt obwohl dicke Erbschaft auf dem Konto ? - Birgit22 04.05.13, 18:39
- Re: Keinen Unterhalt obwohl dicke Erbschaft auf dem Konto ? - Sternenschnuppe 04.05.13, 18:29
- Re: Keinen Unterhalt obwohl dicke Erbschaft auf dem Konto ? - Birgit22 04.05.13, 17:50
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- Re: Keinen Unterhalt obwohl dicke Erbschaft auf dem Konto ? - nane973 04.05.13, 19:24
- Doch! Es gibt Unterhalt! - shinead 04.05.13, 19:28
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- Ahhhhhhh - Sternenschnuppe 05.05.13, 19:08
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- Re: Keinen Unterhalt obwohl dicke Erbschaft auf dem Konto ? - Franke 15.11.13, 1:34
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