Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Zwerg1511 am 05.05.2013, 21:46 Uhr

Ahhhhhhh

Dreht doch den Spieß um. Sie will Ruhe und von Euch nichts hören. Ok, nehmt die 38.000 EUR und ihre Unterhaltsschulden bis zum 18. sind getilgt (schriftlich festhalten). Lasst Euch aber von einem Steuerberater beraten. Nicht dass Ihr Abzüge habt. Ab dem 18. Geburtstag muss die Tochter den Unterhalt selbst geltend machen. Dabei werdet Ihr Sie natürlich unterstützen, ggf. über einen Anwalt. Warum der Mutter erklären, dass die Unterhaltspflicht nicht mit dem 18. endet. Das kann sie selbst rausfinden.

Auf was ich mich keinesfalls einlassen würde, ist der Kontaktabbruch zur kleinen Tochter. Ich würde auf eine Vereinbarung bestehen, dass z.B. alle 8 Wochen ein Telefonat zwischen Vater (ggf. Schwester) und Tochter stattfindet. Wenn die Tochter irgendwann mehr will dann mehr. Entweder die Mutter akzeptiert das oder Ihr klagt den Unterhalt ein. Fangt an selbst Forderungen zu stellen. Anders kommt man der glaube ich nicht bei.

 
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