Geschrieben von Sabine2410 am 04.04.2013, 20:14 Uhr |
Unterhalt
Hallo,
ich habe bisher immer nur mitgelesen, aber nun habe ich auch ein Problem.
Wir haben uns im Jan. getrennt. Seitdem muss er laut meinem Anwalt 1828€ Unterhalt bezahlen. 1000 für mich und 828 für die Kinder.
Sein Anwalt meinte schon im Feb. der Unterhalt für die Kinder würde nur 763 betragen. Heute bekam ich die Urkunde vom Jugendamt, dort sind aber keine Beträge eingetragen. Muss ich da nun auch Klage einreichen?
Sein Anwalt meinte auch mir würde nichts zustehen, weil er ja PKV für die Kinder und mich bezahlt. Auch würde er die Kosten fürs Haus tragen und auch die Sportvereine für die Kinder tragen was nicht stimmt. Die habe ich von meinem Unterhalt bezahlt, denn er hat uns trotzdem 1700 überwiesen.
Er hat eine eigene Sportschule und die Kinder haben dort mit trainiert, aber NIE Beiträge bezahlt, weil er Inhaber und Trainer ist. Kontoauszüge wegen Haus und so sind schon beim Anwalt. Nur das mit der PKV stimmt. Ich habe für mich schon Klage eingereicht.
Die Summe hat er immer in einem überwiesen, deshalb kann ich daraus nicht ersehen, was für die Kinder ist und was für mich.
LG
Re: Unterhalt
Antwort von Spinat am 04.04.2013, 20:54 Uhr
MIt PKV kenne ich mich nicht aus, also wie das angerechnet wird oder überhaupt.
Aber ich kann nicht verstehen, warum du dich nicht mit deinem Ex zusammen setzt un veruchst das auszuhandeln. Ihr habt doch nun eine Grundlage, er von seinem Anwalt du von deinem. Wrum trefft ihr euch nicht in der Mitte?
Wenn du 10 Anwälte fragts, rechnet dir jeder etwas anderes. Und bei euch ist ja die Kluft ncht soooo groß.
Ich finde bei der Höhe die du erhälst kommt es auf 40€ hin oder her nun auch nicht an.
Mein Anwalt hat damals mehr errechnet, als der meines Ex's. Und wir haben uns trotzdem noch unter dem Betrag seines Anwalts geeinigt.
Reden ist alles!
Re: Unterhalt
Antwort von desireekk am 04.04.2013, 21:09 Uhr
Zur PKV:
Unterhaltsfähiges Einkommen
- davon geht erst mal die PKV für alle Unterhaltsberechtigten ab, die der Unterhaltsschuldner ja voll tragen muss.
- vom übrig bleibenden Einkommen wird der Unterhalt berechnet.
Wenn er den Unterhalt nicht weiter aufschlüsselt, würde ich mir das so hinrechnen wie mir das passt. Da ist er selbst schuld. Ich habe genau deswegen für beide Kinder sogar getrennte Überweisungen.
Viele Grüße
Désirée
Re: Unterhalt
Antwort von nightingale am 04.04.2013, 22:34 Uhr
ohne genaue angaben über die kinderzahl, die jeweiligen einkommens- und verpflichtungsverhältnisse und den zuständigen olg-bezirk ist alles zunächst spekulation:)
greetz,
nachtigall
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