Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 19.03.2009, 8:56 Uhr

Das ist doch quasi ein "Vertrag"

Wie lange die Mutter/der Vater wie viele Stunden bei dem Kind zu Hause bleibt, sollte eine gemeinsame Entscheidung der Eltern sein. Und solange es eben genau diese GEMEINSAME Entscheidung bleibt, redet da auch keiner rein.

Soll heißen:
Wenn man gemeinsam ein Kind bekommt, kann man gemeinsam beschließen, daß Mama bis zum Sanktnimmerleinstag das Kind betüdelt und Papa die Kohle ranschafft - und dann ist es eben so.

Wenn der Vater weiterhin nichts dagegen hat, geht das auch über eine Trennung/Scheidung hinaus. Es verbietet dem Vater ja keiner, weiterhin Unterhalt zu zahlen.

Leider überlegen sich das halt die meisten Väter nach einer Trennung/Scheidung anders und kündigen den "Ich Geld, Du Kinder"-Vertrag. Tja, was nun?

Ich persönlich finde ja, daß Verträge immer irgendwie kündbar sein dürfen und müssen. Manchmal mit einem gewissen Vorlauf - und das ist ja auch so gegeben - aber keiner sollte gezwungen sein, eine einmal in einer Situation getroffene Entscheidung niemals revidieren zu dürfen. Zumal bei einer Trennung/Scheidung dieser Vertrag ganz oft zu Lasten Dritter geht, weil in den allerwenigsten Fällen ein Gehalt für zwei Haushalte ausreicht.

Kurz gefasst: Es belibt ja jedem unbenommen, weiterhin seinen Kindern den Hintern hinterherzutragen, bis sie 20 sind - man muß halt nur schauen, daß man jemanden findet, der das finanziert. Der Kindsvater DARF es finanzieren, MUSS es aber nicht mehr. Und die Allgemeinheit braucht es auch nicht zu finanzieren - warum sollte sie auch?

Außerdem: Keiner arbeitet jeden Tag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Das ist gesetzlich gar nicht erlaubt. Dann wird das wohl eher auf eine Art Schichtdienst hinauslaufen, so daß man eine Woche eben abends nur wenig Zeit hat für die Kinder, aber in der Woche drauf schon am frühen Nachmittag frei hat und noch richtig viel Zeit hat für die Kinder.

Gruß,
Elisabeth.

 
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