Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mamilorenzo am 07.09.2010, 12:51 Uhr

Darf ich das entscheiden????

hallo, mal ne kurze zusammenfassung. ich werde im november geschieden. mein exmann macht dauernd stress, jetzt wo ich nen freund habe erst recht. terrorisiert mich am telefon und beleidigt mich wo er kann. mein sohn bald 7 ist jedes mal fertig und weint wenn er von ihm kommt. er macht was er will, holt den kleinen nachts um elf ab statt um sechs wie vereinbart, fährt nach belgien, ohne bescheid zu geben wo sich mein kind aufhält (hotel), er schreit und streitet aggressiv vor dem kind ;( wobei ich ihn jedesmal bitten muss sich doch vernünftig zu unterhalten. ich muss dazu sagen, das mein sohn in der ehe kaum noch gesprochen hat, was sich nach meinem auszug sofort änderte. nun hab ich vereinbart das er die 14 tage besuchszeit einhalten solle und nicht mehr wann er will, weil er dann doch ständig nicht kommt und der kleine vergebens wartet. in der schule habe ich heute bescheid gegeben das ich nicht möchte das der KV meinen sohn abholen darf. der kleine wohnt bei mir, sorgerecht haben wir beide. darf ich das entscheiden zum wohle des kindes? wer weiss was? wäre euch sehr dankbar....

 
14 Antworten:

Re: Darf ich das entscheiden????

Antwort von +emfut+ am 07.09.2010, 12:57 Uhr

Nein, das darfst Du nicht. Solange der Vater das Sorgerecht hat, muß die Schule ihm das Kind jederzeit "aushändigen".

Vielleicht hilft eine Mediation?

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Darf ich das entscheiden????

Antwort von Stephi2710 am 07.09.2010, 13:06 Uhr

Nein darfst du nicht!
Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, dann kann er ihn genauso von der Schule abholen wie du.
Ich würde an deiner Stelle nochmal das Gespräch mit deinem Ex Mann suchen. Vielleicht bessert sich das Verhältnis ja dann etwas.
Versuchs doch einfach mal. Weiss, dass sowas schwer ist.....
Finds nur schlimm, dass dein Sohn so weint. Will er denn überhaupt zu seinem Papa? Wenn da Tränen fließen....

Liebe Grüße

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Re: Darf ich das entscheiden????

Antwort von susafi am 07.09.2010, 13:42 Uhr

Das darfst du leider nicht... er hat ebenso das Sorgerecht... ich würde selber und mit Kind beim Jugendamt vorsprechen... wenn Vater 22:30 Uhr statt 18 Uhr auftaucht, würde ich gar keine Tür mehr öffnen... da würde mein Kind schon tief und fest schlafen

lass den Umgang beim Jugendamt festlegen, so muss er sich daran halten... für den Kleinen ist es besser wenn da eine Regelmäßigkeit rein kommt...

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*öhm*

Antwort von shinead am 07.09.2010, 13:48 Uhr

Also ich meine, dass die Entscheidung wer das Kind von der Schule abholt NICHT mit dem SR, sondern mit dem ABR zu tun.
Das können in der aktuellen Situation noch beide inne haben, müssen sie aber nicht.

Also: Wenn Du das ABR hast, darfst Du das entscheiden. Wenn nicht, eben nicht.

Die Schule wird bei gemeinsamen Sorgerecht allerdings immer dem KV Auskunft über den Sohn geben.

Gruß
Corinna

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Re: *öhm*

Antwort von +emfut+ am 07.09.2010, 14:47 Uhr

Nein - ich weiß sicher, daß das mit dem SR und nicht mit dem ABR zu tun hat. Meine Freundin hat das ABR, aber nicht das ASR, und der Vater hat das Kind ohne Rücksprache mit ihr für zwei Tage von der Schule abgemeldet (nicht nur abgeholt, sondern "aus dringenden geschäftlichen Gründen" von der Schule abgemeldet und mitgenommen auf eine "Geschäftsreise"). Sie war stinkendsauer, auch auf den Schulleiter, und war deswegen beim Anwalt - aber rechtlich war von Seiten der Schule alles korrekt. Es wäre WÜNSCHENSWERT gewesen, daß der Schulleiter dann die Mutter zumindest anruft - zumal er wußte, das das Verhältnis zwischen den Eltern nicht ungetrübt ist. Aber er DARF davon ausgehen, daß das zwischen den Eltern abgesprochen ist und er darf dem sorgeberechtigten Vater das Kind nicht vorenthalten.

Das ABR bezieht sich auf den dauernden Aufenthalt, den Lebensmittelpunkt - nicht auf Ausflüge oder Urlaubsreisen.

Wenn der Vater das Kind von der Schule abholt und dann dauerhaft mit dem Kind nach Timbuktu zieht, dann hat der Vater ein Problem - aber nicht die Schule, denn sie mußte das Kind "rausrücken".

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Re: Darf ich das entscheiden????

Antwort von Patti1977 am 07.09.2010, 15:00 Uhr

gemeinsame sorgerecht, er darf das, was du auch darfst. wie fändest du, wenn er dort sagen würde, du darfst ihn nicht mehr holen? Gleiches Recht für alle.

Also du darfst das nicht. Du kannst sie bitten, dir Bescheid zu geben aber mitgehen muss er.

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Re: Darf ich das entscheiden????

Antwort von mf4 am 07.09.2010, 15:49 Uhr

Nachts abholen gehts natürlich gaaaaaaaaaaaaar nicht. Wenns mit Reden nicht geht dann mit dem JA Zeiten festlegen an die er sich halten muss.

Abholen darf er wie duch auch.

Dasdas Kind verstört ist, wenn ihr euch zofft ist klar aber... möchte das Kind noch zu ihm? Wenn es da ist fühlt es sich wohl? Wie ist das Verhältnis Papa-Kind, wenn das zwischen euch so kaputt ist?

lG mf4

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Ja, darfst du als betreuendes Elternteil!

Antwort von Dreierbande am 07.09.2010, 16:16 Uhr

Das betreuende Elternteil entscheidet, wer das Kind von Schule, Hort oder Kindergarten abholt, da es eine Angelegenheit des alltäglichen Lebens ist, dazu braucht man weder das alleinige Sorgerecht, noch das Aufentahltsbestimmungsrecht, sondern man muß einfach nur das betreuende Elternteil sein.
Wenn das Abholen wiederum nachweislich in der Umgangszeit liegt, dann obliegt es dem Umgangselternteil, sein Kind von der jeweiligen Institution abzuholen.

Fazit: Einfach so abholen von der Schule ist nicht für den Vater der TS, wenn es nicht ihre Entscheidung ist.

Darüber gibts auch verschiedene Urteile, u.a. das hier: http://anwaltskrieg.blogspot.com/2008/08/hanseatischen-oberlandesgerichts-in.html

Mir wurde 2000 schon dasselbe vom Jugendamt in meinem Heimatort gesagt, wie auch 2001 vom Jugendamt im jetzigen Wohnort.

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Re: Ja, darfst du als betreuendes Elternteil!

Antwort von Patti1977 am 07.09.2010, 16:30 Uhr

mir hat vor 2 jahren das JA genau das gegenteil gesagt.

lg

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was ist nun richtig?

Antwort von mf4 am 07.09.2010, 16:55 Uhr

Als bei uns bekannt worden ist, daß wir getrennt sind hat die KiTa mich gefragt, ob Papa die Kinder weiterhin holen darf. Ich hatte dagegen nie etwas (wunderte mich auch über diese Frage) aber hätte das ganz allein so entscheiden können. Ich hab das ASR aber das ist der KiTa gar nicht bekannt und auch im Hort jetzt fragte man nur mich, wer darf ohne je nachzufragen, wer das SR hat.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 07.09.2010, 16:59 Uhr

Wer das Kind abholt ist eine Entscheidung des alltäglichen Lebens und bestimmt das betreuende Elternteil (Ausnahme, wenn die Abholung in die Umgangszeit fällt), es ist keine Entscheidung von besonderer Bedeutung wie OP, etc. wo beide Elternteile mit gemeinsamen Sorgerecht zusammen entscheiden müssen.

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Nee, bei GSR nicht

Antwort von bobfahrer am 07.09.2010, 17:11 Uhr

Nein, darfst du nicht und ich finde es auch nicht OK eure probleme in die Schule zu tragen - das ist auch für das Kind nicht gut.

Er darf im Prinzip auch das abholen delegieren falls er mal nicht kann, so könnte er jemanden aus der Familie beauftragen.

Um halb elf würd ich sicher das Kind nicht aus dem Bett reißen, sondern schlafen lassen. Ein Gesrpäch beim JA scheint zwingend nötig - danach evtl ein gespräch bei einer Familienberatungsstelle.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 07.09.2010, 17:26 Uhr

Die Entscheidung darüber, wer das Kind vom Kindergarten, Hort oder Schule abholen darf, ist eine Entscheidung des täglichen Lebens i.S.d. § 1687 Abs. 1 S. 3 BGB. Sie ist Bestandteil der Alltagssorge, sie kann daher von dem Betreuungselternteil, bei das Kind lebt, allein getroffen werden (§ 1687 Abs. 1 S. 2 BGB).

Es ist keine Frage des Umgangs, der davon unberührt bleibt, der Kontakt zum Umgangselternteil wird durch die Entscheidung des Betreuungselternteil, wer das Kind von der Schule abholen soll, nicht eingeschränkt. Die Entscheidung ist keine weichenstellende Entscheidung von besonderer Bedeutung, sondern verbleibt als Entscheidung des täglichen Lebens.

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Moooment!

Antwort von +emfut+ am 07.09.2010, 19:47 Uhr

Natürlich darf derjenige, der das ABR hat, entscheiden, wer das Kind abholen darf. Wenn Mama (mit ABR) entscheidet, daß Tante Erna das Kind abholen darf, weil Mama Überstunden machen muß und Tante Erna das Kind so lange betreuen kann, dann darf Papa nicht sagen, daß er Tante Erna aber partout nicht leiden kann und sie das eben doch nicht darf.

Aber die Mama mit ABR darf nicht dem Vater mit GSR VERBIETEN, das Kind zu holen.

Erlauben: Entscheidung des täglichen Lebens, darf alleine getroffen werden.
Dem sorgeberechtigten Elternteil verbieten: Keine Entscheidung des täglichen Lebens, darf nicht alleine getroffen werden.

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