Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 10.01.2004, 23:29 Uhr

Brauch eure Hilfe!!!!!! DANKE!!!!!!!!!

Liebe Steffi,
für dein Interhalt zuständig ist
- du selbst
- nach Geburt des Kindes der Vater des Kindes (für die ersten 3 Jahren, sofern er leistungsfähig ist)
- und wenn es gar nicht mehr anders geht´das Sozialamt.
Eine Wohnunmg "beantragt" man auch nicht, man mietet sie. Wenn man das nicht bezahlen kann, sollte man vielleicht dort bleiben wo man ist...
Ist übrigens nicht böse gemeint!
Gruß, Rob

 
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