Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 03.12.2012, 19:03 Uhr

Bitte?

Mein Kind geht auch freiwillig nirgendwo hin.

Aber guck dein eigenes Beispiel an: Du könntest dein Kind zur Oma geben. Das kann der KV auch. Und auch zur Nachbarin. Oder zur Saufkumpanin. .

 
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