Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 03.12.2012, 18:49 Uhr

Bitte?

Du darfst doch einen Babysitter beauftragen oder deine Kinder gehen mal zu anderen Kinder unter Aufsicht deren Eltern spielen? Du bist nicht verpflichtet, deine Kinder ununterbrochen anzustarren, wenn sie nicht beim KV sind.

Genauso ist es umgekehrt.

 
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