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Kann kindsmutter besuch bei oma verweigern?

Thema: Kann kindsmutter besuch bei oma verweigern?

Hallo ihr lieben ich frage hier einfach mal nach. Also mein mann hat eine 6 jährige Tochter, die jedes zweite wochenende bei uns ist. Er hat leider kein sorgerecht. Mein mann möchte mit seiner tochter aber gerne mal zu seiner mutter (also zur oma vom kind). Meine frage ist jetzt, ob die Kindsmutter das verbieten kann? Wenn sie könnte würde sie es auf jedenfall machen. aber das kind hat doch ein recht darauf ihre oma zu besuchen wenn das kind am wochenende bei uns ist oder? Die kleine möchte auch unbedingt nochmal zur oma. Da war sie schon etlichkeiten nicht mehr. Danke für eure antworten

von laura86 am 03.12.2012, 14:09



Antwort auf Beitrag von laura86

Ich denke, dass sie es ihm in seiner Umgangszeit nicht verbieten kann. Wär ja noch schöner. Bin aber recht neu auf diesem Gebiet und deshalb schau ma mal was die eingefleischten so wissen. LG

von Spinat am 03.12.2012, 14:12



Antwort auf Beitrag von laura86

die oma hat recht auf umgang, das kind hat recht auf umgang mit oma und zu wem er in seinem umgang fährt, ist seine sache, solange es dem kindeswohl nicht entgegen steht. kein jugendamt würde da der mutter recht geben. meine meinung, mein wissen.

von Patti1977 am 03.12.2012, 14:12



Antwort auf Beitrag von laura86

Wenn er Umgang hat kann der Vater andere Leute besuchen. Wäre ja noch schöner, wenn die KM vorschreiben dürfte, was er an den Umgangs-WEs mit dem Kind unternimmt. Wie begründet sie das denn? was ist an der Oma so schreckliches?

von mf4 am 03.12.2012, 14:51



Antwort auf Beitrag von laura86

Warum fragen die betroffenen Männer eigentlich nie selbst nach? *grübel* Aber zur Frage: Nein, kann sie nicht. Während der Umgangszeit darf der Vater mit Kind dort hin fahren, wo er möchte, solange er das Land nicht verlässt. Die Kindsmutter müsste für Grenzübertretungen ihre Einverständnis geben. Ansonsten gilt: Was sie nicht weiß, macht sie nicht heiß, er ist nicht verpflichtet der KM zu erläutern, was er in seiner Umgangszeit vor hat.

von shinead am 03.12.2012, 14:54



Antwort auf Beitrag von laura86

wir habens grad hinter uns und es kommt immer auf die situation an... die oma hat ein recht auf umgang mit dem enkel,die mutter kann es nicht vorschreiben wo das kind sich während seines umganszeitraumes aufhält auser ausland natürlich

von tanja150784 am 03.12.2012, 16:05



Antwort auf Beitrag von laura86

§ 1685 BGB spricht da eine sehr deutliche Sprache: "§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen. (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient." Bums, aus , feddich. Alles klar? Viele Grüße Ralph

von Ralph am 03.12.2012, 16:10



Antwort auf Beitrag von laura86

Begründung ist einfach, dass die kindsmutter es nicht will. Seit dem der kindsvater sich von der kindsmutter getrennt hat, hat die tochter die oma auch nicht mehr gesehen, weil die kindsmutter keinen kontakt mehr will. Mir tut die kleine nur leid weil sie halt gerne zur oma möchte. An der oma gibt es garnichts schreckliches. Es passt der kindsmutter einfach nur nicht, dass mein mann mit seiner tochter dorthin gehen möchte.

von laura86 am 03.12.2012, 16:11



Antwort auf Beitrag von laura86

Die Begründung kann sie sich in die Haare schmieren hätte ja sein können, dass Oma eine prügelnde Drogensüchtige ist

von mf4 am 03.12.2012, 16:45



Antwort auf Beitrag von laura86

Muss ich eigentlich erlauben, dass die Oma mit meiner Tochter alleine ist? Komme nämlich mit den Erziehungsmethoden von ihr (Ferbern, generell auch mal schreien lassen und anderes) überhaupt nicht überein. Über meine Äußerung zu dem Thema hat sie nur schief gelächelt und sich über mich lustig gemacht, was dann ihr 10-jähriger Lümmel ebenso tun durfte mit anderen Worten: Ich traue ihr durchaus zu, dass sie es hinter meinem Rücken einfach mit meiner Tochter tun würde. Deshalb habe ich ihrem Sohn, dem KV gesagt, unsere Tochter bleibt erst bei ihr alleine, wenn sie sprechen kann und in der Lage ist, mir zu erzählen, ob ihre Oma sich korrekt verhalten hat oder nicht. Ist das eigentlich in Ordnung?

von Schippchen am 03.12.2012, 16:32



Antwort auf Beitrag von Schippchen

Der KV hat Umgang und das recht und die Pflicht sich um sein Kind zu kümmern. Das er das Kind wo anders abgibt (und dann die Biege macht) gehört sicher nicht zu dem was okay ist.

von mf4 am 03.12.2012, 16:47



Antwort auf Beitrag von mf4

Der Vater darf (wie die Mutter auch) einen Babysitter in der eigenen Betreuungszeit einsetzen und diesen auch frei wählen. Wenn das die Oma ist... dann ist es die Oma. Da kann man nix machen. (Siehe Einsteins-Wochenend-Betreuungs-Alptraum) Man kann allerdings hier mit Argumenten dem Vater des Kindes einfach klar machen, dass es pädagogisch nicht so sinnvoll wäre, das Kind dort alleine zu lassen.

von shinead am 03.12.2012, 17:01



Antwort auf Beitrag von shinead

Naja, der sacht da bloß "Mir hats nicht geschadet" und ich denke da nur an seine Bindungsprobleme und noch einiges mehr. Laut eigener Aussage hat er schwimmen gelernt, als sie ihn einfach ins Wasser geschubst hat. Auch wenn ich sehe, wie sie mit ihrer Tochter umgeht... der Kleinste darf alles machen und sie kriegt den Ärger, wenn sie sich wehrt. Ich krieg jedes Mal die Krise, wenn ich da hinmuss. Und ehrlich gesagt, bin ich auch mehr als froh, dass niemand von denen zum Geburtstag unserer Tochter kommt (generell waren die nur ein einziges Mal hier, wir sollen nur alle naslang zu Besuch kommen, sie haben zwei Autos, wir müssen dreieinhalb Stunden mit dem Zug fahren, eine Stunde davon in Bremen auf den Anschlusszug warten). Ich bin einfach mal gespannt, ob da überhaupt was gegen eingewendet wird, bisher hat der KV das so hingenommen, auch wenn er den Grund eigentlich nicht einsieht...

von Schippchen am 03.12.2012, 17:08



Antwort auf Beitrag von shinead

Wenn meine Kinder beim KV sind dürfte er auch einem wildfremden Menschen bei meinen Kindern lassen, wenn er nicht da ist? Mein Ex würde das nicht tun, wollten beide nie einen fremden Sitter aber wo zum Geier steht das, dass man das dürfte?

von mf4 am 03.12.2012, 17:34



Antwort auf Beitrag von mf4

Du darfst doch einen Babysitter beauftragen oder deine Kinder gehen mal zu anderen Kinder unter Aufsicht deren Eltern spielen? Du bist nicht verpflichtet, deine Kinder ununterbrochen anzustarren, wenn sie nicht beim KV sind. Genauso ist es umgekehrt.

von Pamo am 03.12.2012, 18:49



Antwort auf Beitrag von Pamo

Meine Kinder spielen nicht gegen ihren Willen bei Freunden und sind auch keinen Babys mehr, können entscheiden, mit mir reden, sagen, wenn was nicht okay wäre. Ich würde kein Baby/Kleinkind bei einem Fremden schlafen oder das Kind von ihm betreuen lassen und wenn ich mein Kind in die Obhut des Vaters, der Oma usw. gebe dann gehe ich davon aus, dass es dann nicht an Fremde weitergereicht wird.

von mf4 am 03.12.2012, 18:55



Antwort auf Beitrag von mf4

Mein Kind geht auch freiwillig nirgendwo hin. Aber guck dein eigenes Beispiel an: Du könntest dein Kind zur Oma geben. Das kann der KV auch. Und auch zur Nachbarin. Oder zur Saufkumpanin. .

von Pamo am 03.12.2012, 19:03



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ja, es gibt einige Väter, die holen die Kinder zum Umgang und werden dann fremdbetreut - egal ob Oma, Opa usw. Dagegen kommt man auch mit dem Gericht nicht gegen an, Umgangszeit darf der Umgangselternteil - fast - machen was er oder sie will. Ich finde es auch doof - aber so ist es

von taram am 03.12.2012, 19:56



Antwort auf Beitrag von Schippchen

rechtlich gesehen, darf er euer Kind mit zur Mutter nehmen und betreuen lassen - wenn er das geteilte Sorgerecht hat. Was du daraus machts und ob Du ihm Steine in den Weg legst - das ist eine andere Frage. Aber rechtlich ist der Kontakt zu Eltern der Sorgeberechtigten genauso geregelt. Ich weiß aber wovon Du sprichst und würde es auch mit allen Mitteln verhindern... manchmal prallen wirklich Welten aufeinander und die eine Welt ist derart entsetzlich, daß sich einem die Nackenhaare sträuben... Ich schreibe Dir mal eine PN wenn ich Zeit dazu habe Viele Grüße Svenja

von 3_wilde_Räuber am 04.12.2012, 00:14



Antwort auf Beitrag von laura86

Die Kindsmutter kann es nur "verbieten", wenn das Kindswohl gefährdet ist. Dann liegt aber die Beweislast bei ihr. Viel Spaß beim Omabesuch!

von Pamo am 03.12.2012, 22:09



Antwort auf Beitrag von laura86

Doch, das geht sehr wohl. Bei uns war es recht einfach. Ich habe über das Jugendamt und die zwangsverordnete Mediatorin erwirken lassen, dass unser Sohn im ersten Jahr nach unserer Trennung die Eltern meines Ex-Mannes nicht ohne Dritte (z.B. Schwager und Schwägerin) treffen darf. Da ging es aber definitiv um Kindeswohlgefährdung, weil meine ehemalige Schwiegermutter richtig gestört ist und wir deshalb schon vorher den Kontakt auf ein Minimum beschränkt hatten. Das konnte ich beweisen. Mittlerweile melden sich die Großeltern gar nicht mehr und mein Sohn vermisst nichts. Sicher ein spezieller Fall, aber gibts auch.

von Holly Friday am 03.12.2012, 23:14



Antwort auf Beitrag von Holly Friday

Ok, eine belegbare Störung ist da was anderes als "Oma ferbert". Letzters ist zwar nicht unbedingt meine Erziehungsstrategie, aber als Kindeswohlgefährdung kann man es wohl nicht ansehen. Mich wundert, dass man eine Verfügung für Deinen Fall erwirken musste. Der KV kennt ja seine Mutter auch, war mit dem Minimalkontakt vorher auch einverstanden... Warum sollte sich die Einstellung nach der Trennung ändern? *grübel*

von shinead am 04.12.2012, 08:59



Antwort auf Beitrag von Holly Friday

Das war aber das Zutun deiner Rottweiler-Anwältin, nicht wahr? Der Durchschnittsdussel kriegt sowas bestimmt nicht so einfach hin.

von Pamo am 04.12.2012, 09:22



Antwort auf Beitrag von laura86

hallo... die mutter könnte es schon verbieten weil wenn sie das aufenthaltsbestimmungsrecht hat darf sie sogar entscheiden wo de kleine aufs klo geht (im übertragenem sinn)... die Oma hat keine rechte!!!! Solange der Papa seinen umgang mit dem kind hat außer der papa nimmt seinen umgang nicht war dann kann die oma auch auf umgang klagen. in der zeit wo umgang besteht kann er jedoch machen was er will er kann also auch zur oma fahren aber wie gesagt solange er kein sorgerecht hat bzw aufenthaltsbestimmungsrecht ist das etwas schwer. redet mit der kindsmutter erklärt ihr die situation und sagt ihr fahrt zum kaffee hin glaub einfach so fahren würde ich nicht meine maus ist drei und redet wie ein wasserfall ich weiß so einiges von meiner tochter :)

von JanineAlina am 05.12.2012, 11:24