Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 24.05.2008, 21:17 Uhr

@Bianca

Hallo,

Dein Posting habe ich leider übersehen... :-/

Da bei Dir ja bereits vertraglich alles klar ist, spricht nichts dagegen, dem Sachbearbeiter bereits jetzt die Änderung ab 01.09. mitzuteilen. Das Problem ist nämlich, daß, wenn er Anfang August z.B. im Urlaub ist und seine Vertretung die Post erst 2-3 Wochenspäter sichtet, dann ist die Septemberleistung schon raus, und dann haben die Kollegen den Salat: Anhörungsschreiben MUß raus (steht im Gesetz), Rückforderungsbescheid, Sollstellung veranlassen, Überwachung des Zahlungseinganges... das nervt, weil dafür eigentlich gar keine Zeit ist.

Dein Sachbearbeiter wird Dir dankbar sein, wenn er jetzt, noch kurz vor Beginn der wirklich stressigen Urlaubszeit, Deine Mitteilung in Ruhe ins System einpflegen kann. :-)

Viel Glück und alles Gute
Ralph/Snoopy

P.S.: Vor Tacheles kann ich Dich als Insider nhur warnen. Die Leute dort sind in erster Linie auf Krawall und Aufmische der Sachbearbeiter gebürstet, sodaß deren Ratschläge gerne über das Ziel hinausschießen.

 
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