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Geschrieben von ursel66 am 11.02.2011, 8:13 Uhr

auch Kontakt Vater (super lang)

Mein Großer musste ja mit 18 seinen Vater wegen Unterhalt auffordern.
Da ich jahrelang über einen Anwalt versucht habe, Unterhalt zu bekommen, sind wir auch wieder zu diesem Anwalt zwecks Aufforderung gegangen.
Also, der Anwalt kennt die ganze Problematik.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass der Anwalt schon verzögert und gegen uns arbeitet. (Klar, mein Sohn ist Mandant, aber er überlässt dies mir.)
Wir sind 3 Tage nach dem 18. (vorher durften wir nicht zum RA) beim Anwalt aufgeschlagen. Er hat uns dann direkt weggeschickt (dürfte gar nicht mit uns reden), um einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu holen. Wir am nächsten Morgen zum Amtsgericht, die uns zum Jugendamt geschickt: hier kümmert sich das Jugendamt erst mal um Unterhaltsforderungen. Seltsam nur, dass die bereits vor 12 Jahren sämtliche Versuche aufgegeben haben und mich aufforderten, die Beistandsschaft aufzuheben.
Naja, wir also direkt wieder zum Jugendamt und dort ein Schreiben erhalten, Jugendamt wird nicht tätig. Damit wieder am nächsten Tag zum Amtsgericht und endlich den Beratungsschein erhalten.
Nachmittags beim Anwalt angerufen, Termin aber erst am 3. des Folgemonats. Somit wurde schon mal der Geburtsmonat Unterhalt gespart
Nach 3 Wochen ging dann auch erst das 1. Schreiben mit der Aufforderung an den Vater. Die Antwort kam nach 14 Tagen: er kann leider nicht zahlen, da er als Geschäftsführer nur 360 € brutto verdient. Aber er möchte wissen, wieviel sein Sohn verdient, damit er weiß, was er zahlen soll. Im übrigen möchte er gern, Kontakt zu seinem Sohn - der ja von der Kindesmutter immer verhindert wurde.
So, wir wegen der Antwort wieder zum Anwalt. Der wollte dann erst mal meinen Verdienst, um die Unterhaltsberechnung anzufertigen. Auf unsere Bitte, erst mal zu antworten, dass der Sohn noch Schüler ist und kein Einkommen hat, ging er nicht ein. Nach 3 Wochen kam eine Unterhaltsberechnung, die überhaupt nicht stimmte. Mein Einkommen war viel zu hoch angegeben, dass Kindergeld erhielt mein Ex und Abzüge bzgl. meines Jüngsten wurden auch nicht vorgenommen. Ich also Einspruch eingelegt und durfte dann nach 4 Wochen wieder zum Anwalt. Hier wurde besprochen, dass erst mal der Brief beantwortet wurde, wie von uns gewünscht. Allerdings sollte im Brief auf den Kontaktwunsch nicht eingegangen werden. Der Anwalt schrieb aber: Nach Klärung der Unterhaltszahlung wird mein Mandant Kontakt mit seinem Vater aufnehmen.
Davon abgesehen, will mein Sohn derzeit keinen Kontakt (seit dem er 14 ist, rate ich ihm zur Kontaktaufnahme). Aber der Anwalt meines Ex zieht sich nun natürlich an diesem Satz hoch: Unterhalt hätte ja wohl nichts mit Kontakt zu tun und die Mutter hätte die Versuche immer unterbunden.

Würdet ihr den Anwalt wechseln? Sehe ich dies so falsch, dass der Anwalt gegen uns handelt? Das ganze Hinundher läuft jetzt seit 1/2 Jahr und es geht überhaupt nicht voran.
Ich würde den Anwalt am liebsten auffordern, diesen Satz richtig zustellen - wie auch immer. Natürlich ärgert es mich auch, dass mir unterstellt wird, ich hätte dies blockiert. Es handelte sich auch lediglich um 2 Anfragen über das Jugendamt - jeweils nach der Anzeige bzgl. Unterhaltspflichtverletzung.
Aus gravierenden Gründen war damals bei der Scheidung ein absolutes Kontakt- und Umgangsverbot ausgesprochen worden. Aber mit 14 habe ich meinem Sohn zugetraut, sich körperlich wehren zu können und hätte Kontakt zugelassen.

 
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