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Geschrieben von lilliblue am 11.02.2011, 6:37 Uhr

Vielleicht wisst ihr eine Antwort

Also es geht nicht um mich, ich hab nur gesagt, ich befrage mal die Leute vom Forum :-)

Mann hat 3 Kinder, lebt getrennt von seiner Frau. 2 Kinder (ich glaube 10,12) leben bei ihr und ihrem neuen Lebensgefährten. Ein Kind lebt bei ihm, ist aber schon im 2. Lehrjahr. Bei der Trennung vereinbarten sie, er zahlt keinen Unterhalt, dafür noch die restlichen Schulden vom Auto u.a.
Sie bekam Krankengeld, weil sie nicht mehr arbeiten kann (wurde irgendwie im KH verpfuscht). Gestern rief sie ihn an und sagte, er muss jetzt Unterhalt zahlen, da sie kein Krankengeld mehr bekommt.
Beide sind schon bei einem RA wegen der Scheidung.

So, ich glaube das waren alle Infos, die ich kenne :-). Ich meinte, Anwalt nehmen und das regeln lassen. Denn: Irgendein Geld muss sie doch bekommen wenn sie nicht mehr arbeiten kann? Sie lebt mit einem etwas geldigerem Mann zusammen. Muss er da Unterhalt und die Schulden bezahlen, nur weil sie kein Krankengeld mehr bekommt?

Ist etwas viel auf einmal, aber vielleicht hat jemand eine Antwort darauf, auch wenn es nur ist: Anwalt :-)

 
6 Antworten:

Re: Vielleicht wisst ihr eine Antwort

Antwort von Misty am 11.02.2011, 7:36 Uhr

Hi,
es kommt sicher auf den neuen Status der beziehung der Frau an, denn wenn sie für sich einen Hartz IV Antrag gestellt hat, dann darf sie keinen Unterhalt ausschlagen. (Habe ich gestern gelernt)
Auf der anderen Seite muss aber , denke ich, das 3.Kind, dass bei ihm lebt auch gegengerechnet werden, denn dem ist sie schließlich Unterhaltsverpflichtet.

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Re: Vielleicht wisst ihr eine Antwort

Antwort von Sascha1811 am 11.02.2011, 8:23 Uhr

Soweit ich weiss, kommt es dann auch darauf an, wieviel gemeinsame Schulden sie haben und wie hoch seine belastung dafür ist. Denn die hälfte der gemeinsamen Schulden, muss sie ja mittragen. Unterhalt muss er für beide Kinder zahlen und sie für das eine, was dann tatsächlich einfach gegengerechnet wird. Und wie schon bemerkt, kommt es auf die Beziehung an, die sie jetzt hat. Ist es eine Eheähnliche beziehung, wird sie kaum für sich Unterhalt bekommen. Zumindest nicht viel. Wobei das es so ein Gesetz gibt, das den Schutz der ersten Ehe. Der Mann ist seiner Frau verpflichtet, wenn sie krank, oder Arbeitsunfähig, oder Pflegebedürftig wird. Allerdings erlischt das, wenn sie wieder heiratet, oder eben eine Eheähnliche Beziehung führt. So meine ich das zu wissen. Im groben. vielleicht ist jemand hier, der das genauer weiss! sind immer einfach zu wenig infos die man da hat. Tatsächlich müsste man auch wissen, was er verdient, welche aus der Ehe entstandenen belastungen er hat und so weiter. Für die Kinder allerdings muss er zahlen und wenn er das nicht kann, muss er oder sie aufs amt. Die holen sich das dann bei ihm wieder, wenn er zahlungsfähig ist. Davon abgesehen stellt sich auch die Frage, ist er geizig, oder sieht er es nur nicht ein am Existenslimit zu leben, während die Ex eine Eheähnliche Beziehung hat und der neue Partner vielleicht auch gut verdient?
Lg sascha

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Re: Vielleicht wisst ihr eine Antwort

Antwort von lilliblue am 11.02.2011, 8:23 Uhr

Aber H4 kann sie doch nicht beantragen, wenn sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, oder? Er verdient wohl nicht schlecht...

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Re: Vielleicht wisst ihr eine Antwort

Antwort von lilliblue am 11.02.2011, 8:34 Uhr

Aber wo kann er sich hinwenden, geht ja bestimmt nur ein Anwalt oder?

Geizig ist er nicht, nur bleibt ihm kein Geld für sich übrig, wenn er Schulden und Unterhalt zahlen muss. Die Schulden haben ja beide "verursacht". Er sagt sich halt, von irgendwas muss sie ja leben, wenn sie kein Krankengeld mehr bekommt, also woher bekommt sie Geld? Er hat die Kinder jedes WE bei sich. Die Frau kommt in der Früh nicht aus dem Bett (Faulheit), die Kids machen sich alleine fertig.

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Klappe die 3.

Antwort von lilliblue am 11.02.2011, 8:36 Uhr

So, leider hatte ich auch nicht alle Infos :-(
Sie ist selbständig.....

Ach, der soll zum Anwalt gehen :-)

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Re: Klappe die 3.

Antwort von Sascha1811 am 11.02.2011, 8:58 Uhr

Das ist halt auch immer die Sache. Da kommen oft auf einmal Sachen ans tageslicht, wieso weshalb und warum. Wenn kein geld vorhanden ist, müssen sie halt aufs Amt. Die Kinder und auch die eltern müssen ja von irgendwas leben. Ich glaub ich hatte das schon mal irgendwo hier im Forum gelesen, das jemand aus der Selbständigkeit heraus in H4 kam. Aber da ist ja noch ihr Partner der Verdient. keine Ahnung wie das dann ist. Wenn sie die ganze zeit Krankengeld hatte und das gestrichen wird, muss doch dioe krankenkasse auskunft darüber geben können, wie das weiter laufen kann. Denk ich mal. Vielleicht da mal anrufen und nachfragen.

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