Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ursel66 am 29.08.2010, 14:59 Uhr

Als Eigentümer....

bist du quasi Arbeitgeber/Auftraggeber der Hausverwaltung. Wie viele Eigentümer gibt es denn??? Ist es nur in eurer Wohnung so???
Fällt die Heizung aus, kannst du selbstverständlich eine Firma kommen lassen. Die Rechnung gehört dann zu den normalen Kosten und wird verteilt.
Ich würde mich bei den anderen Eigentümern umhören und dann eine letzte Frist zur Reparatur an die Hausverwaltung geben. Mit dem Hinweis sonst beauftragen wir eine Firma. Gleichzeitig würde ich die Hausverwaltung abmahnen und mit Kündigung der übertragenen Verwaltungkosten drohen :-)

 
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