Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 08.04.2011, 9:14 Uhr

Ähemm... Birgit... Schulaufsicht??

Liebe Wichtelmutti,

das ist ein klassischer Fall für die Schulaufsicht. Ich würde schon längst (!!) mich nicht mehr nur mit der KL und der Lehrerin aus der Förderschule an einen Tisch setzen, sondern darauf bestehen, daß der Herr Schulleiter am Gespräch teilnimmt.
Diese KL verletzt eklatant ihre Pflichten als Lehrerin. Wenn die KL nicht umsteuert und/oder der Schulleiter anfängt zu verharmlosen, würde ich umgehend die Schulaufsicht verständigen und dies vorher auch ankündigen. Solch eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat in solchen Fällen durchaus etwas für sich.

DAS wäre eine sehr unangenehme Geschichte für die Schule, hängt mit viel Arbeit zusammen, denn dann müssen aussagekräftige Stellungnahmen verfaßt werden, von der KL, vom Schulleiter... wenn die beiden sich das antun wollen, bitte. Ganz abgesehen davon, daß allein eine solche Meldung, bei deren prüfung ja dann evtl. auch die Förderschule gehört wird, ein ganz schiefes Licht auf diese Bildungsanstalt wirft, das hat kein Schulleiter gern.
Dein Kind hat bei der KL im Grunde nichts mehr zu verlieren, aber umso mehr zu gewinnen.

Viele Grüße
Snoopy

 
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