Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von KKM am 03.12.2012, 12:28 Uhr

absprachen einhalten

Tja,

mir wurde gesagt: es ist den Kindern nicht zuzumuten, Zeit mit einer Person zu verbringen, die keine Lust auf die Kinder hat...

Das heißt für mich:
Ich kann den Vater nicht zum Umgang verpflichten!!!
Ich nehme mir erst dann etwas vor, wenn er an der Tür schellt um die Kinder abzuholen
Ich habe mein Handy dabei, um auf Abruf die Kinder daheim wieder in Empfang nehmen zu können

Der Vater meiner Kinder kann sie leider nicht so oft holen (ca. 20 Tage im Jahr, wohnt 8 km entfernt), weil er ja arbeitet. Darum holt er sie erst nach 10.00 Uhr morgens ab (er muss ja ausschlafen, er arbeitet schließlich), bringt sie um 19.00 Uhr zurück (er braucht ja auch Erholung für das Wochendende), er nimmt sie nicht über Nacht und im Urlaub (da muss er sich erholen, er arbeitet schließlich).

Ich habe ja nur eine 2/3 Stelle und fahre die Kinder täglich zu Hobbies und Terminen und habe den Haushalt und alles an der Backe (meine Kinder gehen in reine Vormittagsschulen, brauchen also auch daheim Mittagessen)...

ABER:
ich kann ihn nicht zu mehr verdonnern, würde auch gerichtlich scheitern...

Ich kann Dir nach 10 Jahren AE nur empfehlen:
Mache Dich selbständig vom EX - plane alles mit Plan B --- ohne ihn!

KKM

 
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