Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 03.12.2012, 12:15 Uhr

absprachen einhalten

"Sollte man eigentlich im umgekehrten Falle genauso praktizieren"

Klingt gut. Wenn das Zwangsgeld für die Mutter gerichtlich festgelegt wird, liegt es nicht nah auch das Zwangsgeld für den Vater gleichzeitig festzulegen?

Kommt mir komisch vor, dass bei so einem Arrangement die andere Seite vollkommen vergessen wurde.

 
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