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Geschrieben von luvi am 08.06.2019, 12:26 Uhr

@ cube

Hallo Cube,
Ich hab in einer Antwort von dir weiter unten gelesen, dass du geschrieben hast, dass in Deutschland zunächst beide Eltern das Sorgerecht haben. Das stimmt so nicht.

Sind die Eltern verheiratet, haben sie das gemeinsame Sorgerecht.

Sind die Eltern nicht verheiratet, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann das Sorgerecht beantragen. Das bekommt er in der Regel auch. Eigentlich spricht nur Kindeswohlgefährdung dagegen, dass der Antrag abgelehnt werden kann.

LG luvi

 
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