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Geschrieben von luvi am 08.06.2019, 12:26 Uhr

@ cube

Hallo Cube,
Ich hab in einer Antwort von dir weiter unten gelesen, dass du geschrieben hast, dass in Deutschland zunächst beide Eltern das Sorgerecht haben. Das stimmt so nicht.

Sind die Eltern verheiratet, haben sie das gemeinsame Sorgerecht.

Sind die Eltern nicht verheiratet, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann das Sorgerecht beantragen. Das bekommt er in der Regel auch. Eigentlich spricht nur Kindeswohlgefährdung dagegen, dass der Antrag abgelehnt werden kann.

LG luvi

 
14 Antworten:

Sofern die Mutter verheiratet ist....

Antwort von Johanna3 am 08.06.2019, 13:23 Uhr

Laut Gesetz gilt der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist, als Vater.

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Re: @ luvi

Antwort von Sternenschnuppe am 08.06.2019, 15:13 Uhr

Stimmt nicht ganz. Im Freudeskreis mitbekommen.
Da hat der Vater das gemeinsame Sorgerecht nicht bekommen, da die Mutter dies nicht wollte.
Argumentation eines Oberlandesgerichtes!: Wenn es der Mutter damit schlecht geht weil sie sich mehr mit dem Vater auseinandersetzen muss und dies verweigert, dann schadet es dem Kind. Also lieber kein Sorgerecht für den Vater.

Einfach irre, aber ich habe das Urteil selbst gelesen.

Danach stellte sie auch erfolgreich den Umgang ein. Richterlich abgenickt.

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Re: @ luvi

Antwort von Felica am 08.06.2019, 15:14 Uhr

Da würde ich gegen vorgehen.

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Re: @ luvi

Antwort von Sternenschnuppe am 08.06.2019, 15:19 Uhr

War ja schon beim Oberlandesgericht.

Er hat nach Jahren aufgegeben, er konnte nicht mehr...

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Ich melde mich hier nochmal mit etwas mehr Infos.

Antwort von Marianna81 am 08.06.2019, 15:31 Uhr

Es geht um unseren gemeinsamen Sohn. Mein Ex ist Deutscher, unser Sohn auch, ich bin Russin, habe hier einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
Nach der Geburt des Kindes, wir waren nicht verheiratet, habe ich, vermutlich wegen geistiger Umnachtung, dem gemeinsamen SR zugestimmt. Diese wurde auch beim zuständigen JA beurkundet.

Nach der Trennung, der Junge war damals etwas älter, als 1 Jahr, haben wir uns getrennt. Unser Sohn lebt seitdem durchgehend bei mir.

Der Umgang mit dem KV fand sehr unregelmäßig statt, auf Beratungsgespräche, bzw. Mediation ging er nicht ein oder brach diese ab.

Ziemlich schnell würde ich mit den Vorschlägen bombardiert,mich soll das Kind ihm sowie der damaligen Freundin überlassen, da ich selbst nicht in der Lage bin mich um das Kind zu kümmern.

Es folgten mehrere Drohungen, Meldungen beim JA, der Polizei usw. Er blockierte auch unsere Reisen zu meiner Familie nach Russland.

Irgendwann würde es mir zu bunt, und ich stellte einen Antrag auf das ASR beim Familiengericht. Diesem wurde statt gegeben.

Zwischen dem 3 und 6 Lebensjahr des Sohnes gab es keinen Umgang mit dem Vater, da dieser Abstand brauchte.

Danach gab es Umgang, zwischen 6 und 9 mal pro Jahr. Anrufe oder WhatsApp sind selten.

Er fragte nie von sich aus, wie es dem Sohn geht, wie es in der Schule läuft etc.Wenn er aber etwas wissen wollte, hat er die Informationen immer von mir bekommen.

Jetzt meint er, Sorgerecht=Mitspracherecht. Er möchte mitentscheiden.

Das Problem ist: so oft ich es versucht habe, ihm diese oder jene Entscheidung von mir zu erklären- die Reaktion ist immer dagegen. Wie zuvor, werden wir nicht auf den gemeinsamen Nenner kommen. Z.B. was die Schule betrifft oder Medikamentengabe(der Junge hat ADHS).

Mein Ex hat nie aktiv am Leben unseren Sohnes teilgenommen, stachelt das Kind gegen mich oder Großeltern auf, momentan hat unser Sohn gesundheitlich schwer zu kämpfen.Mal anrufen oder im Krankenhaus besuchen? Fehlanzeige. Mal mit der ganzen Angelegenheit zu warten, bis unserem Sohn besser geht? Nein, meinte mein Ex, der Junge wird es schon überleben.

Vor kurzem hab ich erfahren, das er sich in einer Ambulanz einer Diagnostik unterzog. Dabei kam raus dass er Asperger Autistisch ist. Es erklärt evtl. fehlende Empathie und stark ausgeprägte emotionale Blindheit.

Ich habe nie den Umgang verhindert, werde es auch weiterhin nicht machen. Unter diesen Voraussetzungen halte ich das gemeinsame SR für unmöglich.

Danke fürs lesen.
LG

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@Sternschnuppe: ich muss mich dann auch, soll er das SR wieder bekommen,

Antwort von Marianna81 am 08.06.2019, 15:38 Uhr

mit jemandem auseinandersetzen, der nur dagegen ist. Egal, um was es geht. Ist es dann zum Wohle des Kindes?Auch die letzten Jahre, der KV versuchte hinter meinem Rücken so einiges nur mit dem Kind auszumachen, ohne es gemeinsam besprochen zu haben. Und Sorgerecht zu haben, setzt sich für mich voraus aktives Kümmern um das Kind. Dies ist hier nicht vorhanden.

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@ Sternschnuppe: das aufgeben in dem von dir beschriebenen Fall kann ich nicht

Antwort von Marianna81 am 08.06.2019, 15:40 Uhr

nachvollziehen. Klar, Gerichtsverhandlungen sind nervenaufreibend, aber es ging ja um den Kontakt zum Kind. Der Vater wollte es ja auch.

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Das ist selten.

Antwort von Petra28 am 08.06.2019, 15:54 Uhr

Normalerweise geht man davon aus, dass es dem Kindeswohls dient, wenn beide Eltern Sorgerecht haben. Übrigens auch dann, wenn sich der Vater schon unkooperativ gezeigt hat. Er könnte es mit Sorgerecht ja besser machen.

Die Mutter in deinem Fall hat sicher den Nachweis führen können, dass sie der Kontakt zum Vater krank macht. Einfach nur so hat das Gericht das nicht entschieden.

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Re: @ Sternschnuppe: das aufgeben in dem von dir beschriebenen Fall kann ich nicht

Antwort von Sternenschnuppe am 08.06.2019, 16:17 Uhr

Klar wollte der Vater Umgang und am Leben seines Kindes teilnehmen.
Er hat viele Prozessegeführt um immer wieder Sorgerecht und Umgang zu bekommen, welchen sie immer wieder einstellte.

Irgendwann muss man aber auch erkennen, wann es vor allem für das Kind nur noch Terror ist, wenn es nach jedem Umgang einem Verhör ausgesetzt ist vom anderen Elternteil.
Das Kind fühlte sich, nachgewiesen durch den Verfahrensbeistand und auch Gutachter, sehr sehr wohl beim Vater und Familie, Halbgeschwistern.
Der Psychoterror stand aber in keinem Verhältnis zu dem bisschen Umgang.

Das Gericht befand dass es nur möglich wäre, wenn es zum Vater zieht, die massive Bindung und AbhängigkeIt zur Mutter aber schwerer wiegt als der Umgang zum Vater.
Fazit: Wegfall der Mutter wäre schädlicher fürs Kind als es Nutzen durch den Umgang hat.
Vor allem weil dem Kind immer eingeredet wurde dass der Vater das Kind nur wegnehmen will.

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Re: @ cube

Antwort von luvi am 08.06.2019, 17:16 Uhr

Hallo,
Ich befürchte, mein Post wurde anders verstanden, als ich es gemeint haben.

Mir ging es um folgende Aussage von Cube:
"Nichts desto trotz - auch in Dtl haben zunächst beide Eltern das SG - es kann aber aberkannt werden."
Und das stimmt so nicht. In Deutschland hat eine eine nicht verheiratete Mutter zunächst alleine das SR, außer es wird das gemeinsame SR beantragt und genehmigt.

Natürlich hat Johanna Recht. Wenn verheiratete ein Kind bekommen, bekommt der Mann automatisch das SR, auch wenn er nicht der biologische Vater ist.

Mariana,
Wenn er das SR beantragt, musst du Stellung dazu nehmen. Du musst dann darlegen, was dagegen spricht, wenn du nicht einverstanden bist. In deinem Fall würde ich mir Unterstützung bei einem Anwalt suchen.

Sternenschnuppe,
Du kennst ja Fälle... Hast du beruflich damit zu tun?
Ich weiß, dass die Entscheidung nicht immerligisch erscheint, für oder das gemeinsame Sorgerecht. Deshalb habe ich ""EIGENTLICH spricht nur Kindeswohlgefährdung dagegen" geschrieben.

LG luvi

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@luvi:ja, ich habe bereits eine Fachanwältin kontaktiert.

Antwort von Marianna81 am 08.06.2019, 17:34 Uhr

...

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Re: Das ist selten.

Antwort von Johanna3 am 08.06.2019, 17:38 Uhr

Und selbst da wird oft entschieden, dass der Kontakt über Dritte gehalten werden darf (z.B. Jugendamt).

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Re: @ cube

Antwort von Sternenschnuppe am 08.06.2019, 18:01 Uhr

Naja, die Mädels meinen Mannes leben ja nun seit Jahren bei uns, da bekommt man im Bekanntenkreis schon was mehr mit.
Ist ein guter Freund hier allerdings von uns und wir haben ihn und das Kind live erlebt,oft.
Und kennen ihn gut.
Das Kind ist nun auch mittlerweile nicht mehr so klein, er hofft dann auf dessen Kontaktwunsch und wird es auch noch einmal selbst versuchen.
Wenn die Mutter es rechtlich nicht mehr beeinflussen kann.

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Re: @ cube

Antwort von cube am 08.06.2019, 19:48 Uhr

Ich bin davon ausgegangen, dass beide verheiratet sind/waren. Und da sie schrieb "einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wurde" hörte es sich für mich erst recht so an, da sonst immer ausdrücklich erwähnt wird "nicht verheiratet"/"ex-Freund" oä.
Sorry, da habe ich mich dennoch mißverständlich ausgedrückt.

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